Neues aus Emskirchen:

Kirchweih darf wegen Sonderstatus länger feiern

+ Kirchweih Emskirchen als seltenes Sonderereignis eingestuft

* Nachtzeit für Kirchweih auf Mitternacht verschoben
* Gemeinderat beschließt Ausnahmeregelung nach TA-Lärm

# Kirchweih Emskirchen als seltenes Ereignis eingestuft

Die Kirchweih in Emskirchen ist nicht nur ein fester Termin im Kalender vieler Besucherinnen und Besucher, sondern auch ein besonderer Fall aus Sicht des Lärmschutzes. Der Marktgemeinderat hat bereits am 29.07.2026 beschlossen, die Kirchweih als seltenes Ereignis mit Sonderfallcharakter nach TA-Lärm und der LAI-Freizeitlärmrichtlinie zu bewerten.

Für die fünftägige Dauer der Kirchweih von Freitag bis Dienstag bedeutet das: Der Beginn der Nachtzeit wird von 22.00 Uhr um zwei Stunden auf 24.00 Uhr verschoben. Damit soll dem besonderen Charakter des Festes Rechnung getragen werden.

Die Kirchweih bleibt damit ein Stück gelebte Tradition – und darf in ihrem Ausnahmecharakter auch aus lärmschutzrechtlicher Sicht ein bisschen länger feiern. Schließlich gilt: Ein Fest wie die Kirchweih kommt nicht alle Tage, sondern nur einmal im Jahr.

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