Neues aus Markt Erlbach:

Sperrbereich für Bienen wegen Faulbrut erweitert

+ AFB-Sporen in Markt Erlbach erneut nachgewiesen

* Verdachtszone ausgeweitet: Veterinäramt untersucht alle Bienenvölker
* Imker sollen sich melden, Honigreste richtig entsorgen

**Verdacht auf Amerikanische Faulbrut bei Markt Erlbach: Landratsamt weitet Sperrbereich für Bienen aus**

Im Markt Erlbacher Gemeindebereich ist bei einer weiteren Futterkranzprobe der Verdacht auf Amerikanische Faulbrut der Bienen bestätigt worden. Für Imkerinnen und Imker in der Umgebung bedeutet das zusätzliche Kontrollen und neue Pflichten.

Das Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim hat den betroffenen Bereich deshalb erweitert. Ziel ist es, weitere Bienenvölker zu untersuchen und mögliche Infektionsquellen zu finden.

### Sporen in weiterer Probe nachgewiesen

Nach Angaben des Landratsamts wurden in einem weiteren Bienenbestand im Gemeindebereich von Markt Erlbach Sporen des Erregers entdeckt. Klinische Symptome der Amerikanischen Faulbrut seien dabei nicht festgestellt worden.

Die Futterkranzprobe ist ein wichtiges Mittel, um die Krankheit früh zu erkennen. Dabei wird untersucht, ob sich Sporen des Erregers im Futtervorrat der Bienen befinden.

### Verdachtszone wird ausgeweitet

Wegen des Fundes muss die Verdachtszone nach Angaben der Veterinärverwaltung erweitert werden. In diesem Gebiet sollen nun alle Bienenvölker vom Veterinäramt geprüft werden.

Die Untersuchungen dienen dazu, mögliche Eintragsquellen aufzuspüren und die weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern.

### Imker sollen sich beim Veterinäramt melden

Das Landratsamt bittet Imkerinnen und Imker, die Bienenvölker innerhalb der Verdachtszone halten, sich unter der Telefonnummer 09161 92-3503 zu melden.

Außerdem verweist die Behörde auf die geltende Allgemeinverfügung mit dem Aktenzeichen 32-5650-Ru, die auf der Internetseite des Landkreises sowie im Landratsamt ausgehängt ist.

### Was die Krankheit bedeutet

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Erkrankung von Bienenvölkern. Für Menschen hat sie nach Angaben des Landratsamts keine gesundheitliche Bedeutung. Auch der Verzehr von Honig oder Honigprodukten gilt demnach als unbedenklich.

Damit sich die Sporen nicht weiter verbreiten, weist die Veterinärverwaltung zusätzlich darauf hin, Honiggläser nicht ungespült in Glascontainer zu werfen. Honigreste könnten von Bienen aufgenommen werden und so zur Ansteckung beitragen.

### Kontakt für Rückfragen

Wer Fragen hat oder von den Maßnahmen betroffen ist, kann sich an die Veterinärverwaltung des Landratsamts Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim wenden. Die Behörde ist telefonisch unter 09161 92-3503, per Fax unter 09161 92-90350 und per E-Mail an vetamt@kreis-nea.de erreichbar.

**Quelle:** Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

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