Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Ab Januar 2027 ändern sich Regeln für bestimmte Rentnerinnen und Rentner mit Teilrente. Darauf weist das Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim unter Berufung auf Hinweise der Deutschen Rentenversicherung Bund hin. Wer neben einer Alters-Teilrente noch Krankengeld beziehen kann, ist dann deutlich enger begrenzt.
Konkret betrifft das arbeitende Rentnerinnen und Rentner, die ihre Altersrente als Teilrente beziehen. Bislang war bei einer Teilrente von 99,99 Prozent noch der volle Anspruch auf Krankengeld möglich. Das ändert sich zum 1. Januar 2027: Dann entfällt der Anspruch auf Krankengeld vollständig, wenn die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt.
Wer seine Teilrente anpassen oder in eine Vollrente wechseln möchte, kann das schriftlich beantragen. Möglich ist das über den Online-Service der Rentenversicherung sowie bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und beim Staatlichen Versicherungsamt im Landratsamt. Damit eine
… weiterlesen auf www.NaAZA.de
Mehr Informationen aus unserer Region finden Sie jederzeit auf www.naaza.de
– NaAZA.de | Neues an Aurach, Zenn und Aisch.



