Was verdienen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unserer Region – und was steckt wirklich hinter dem Amt?
In vielen unserer Städte und Gemeinden im NaAZA-Gebiet steht in den kommenden Monaten die Kommunalwahl an – und damit auch die Entscheidung darüber, wer künftig an der Spitze von Rathaus und Verwaltung steht.
Während Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie Stadträtinnen und Stadträte ihr Mandat in der Regel ehrenamtlich und neben dem Beruf ausüben, ist das beim Bürgermeisteramt grundlegend anders:
Das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters ist ein Vollzeitberuf.
Wer am Ende gewählt wird, muss in der Regel seinen bisherigen Beruf aufgeben.
Oder – falls er oder sie bereits im Amt ist – geht es darum, den eigenen Beruf als Bürgermeisterin oder Bürgermeister für eine weitere Amtszeit zu behalten.
Für die Gewählten geht es also nicht nur um ein politisches Mandat, sondern ganz konkret auch um die eigene berufliche Zukunft.
Doch eine Frage wird im Wahlkampf nur selten offen gestellt – obwohl sie viele Menschen interessiert:
Was verdient eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister eigentlich?
Wer in unseren Gemeinden Verantwortung übernimmt, trägt nicht nur ein Amt – sondern eine enorme persönliche und zeitliche Belastung. Die folgende Übersicht zeigt die monatlichen Grundgehälter (brutto) der hauptamtlichen Ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im NaAZA-Gebiet – eingeordnet nach der bayerischen Besoldung.
👉 Wichtig vorab:
Es handelt sich um das reine Grundgehalt nach Besoldungsgruppe – ohne Familienzuschläge oder sonstige Zulagen.
Die Besoldung im NaAZA-Gebiet
Neustadt an der Aisch
Besoldungsgruppe B2
➡️ 8.860,51 € pro Monat
Emskirchen und Markt Erlbach
Besoldungsgruppe A16
➡️ 7.104,54 € bis 8.505,91 € pro Monat
Diespeck
Besoldungsgruppe A15
➡️ 6.445,94 € bis 7.657,60 € pro Monat
Neuhof an der Zenn
Besoldungsgruppe A14
➡️ 5.612,74 € bis 6.806,64 € pro Monat
Hagenbüchach und Wilhelmsdorf
Besoldungsgruppe A13
➡️ 5.247,58 € bis 6.168,25 € pro Monat
Mehr als ein normaler Job
Wer diese Zahlen liest, mag zunächst denken: Das ist doch ein sehr gutes Gehalt.
Doch dieser Eindruck greift zu kurz.
In der Realität bedeutet das Bürgermeisteramt in unseren Kommunen sehr häufig:
50 bis 70 Arbeitsstunden pro Woche,
Termine am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen,
ständige Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verwaltung und Politik,
Krisenmanagement bei Hochwasser, Bränden, Baustellen, Schulproblemen oder finanziellen Engpässen.
Hinzu kommt:
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen dauerhaft in der Öffentlichkeit.
Nahezu jede größere Entscheidung wird
in der Lokalzeitung,
auf Social Media
und in der öffentlichen Diskussion
kommentiert, kritisiert und bewertet.
Private Fehler, politische Entscheidungen oder auch nur Missverständnisse bleiben selten privat.
Hohe Verantwortung – vergleichsweise geringe Bezahlung
Vergleicht man diese Gehälter mit Führungspositionen in der Industrie, wird schnell klar:
Für eine vergleichbare Verantwortung – Personal, Millionenhaushalte, Infrastruktur, Schulen, Kindergärten, Bauprojekte und Krisenlagen – liegen die Einkommen in der freien Wirtschaft häufig deutlich höher.
Gerade in einer Region wie unserer, mit vielen mittelständischen Unternehmen, sind vergleichbare Einkommen in der Wirtschaft keine Seltenheit – oft bei deutlich klareren Arbeitszeiten und ohne dauerhafte öffentliche Beobachtung.
Fazit
Das Bürgermeisteramt ist kein gewöhnlicher Job.
Es ist eine Aufgabe,
die viel Zeit,
viel Belastbarkeit
und ein hohes Maß an persönlicher Überzeugung verlangt.
👉 Für viele, die dieses Amt übernehmen, ist es deshalb weniger ein Beruf im klassischen Sinn –
sondern eine Berufung.
Ein Dienst an der eigenen Gemeinde, an den Menschen vor Ort und an der Zukunft unserer Region.
Quellen:
Bayerisches Staatsministerium –
Bayerisches Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG), Anlage 1 – Einstufung der Bürgermeisterämter nach Einwohnerzahl
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG-ANL_1
Landesamt für Finanzen Bayern –
Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A (gültig ab 01.02.2025)
https://www.lff.bayern.de/media/r1alyyxf/anlg-3_grundgehaltssaetze-beso-a.pdf
Landesamt für Finanzen Bayern –
Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung B (gültig ab 01.02.2025)
https://www.lff.bayern.de/media/z0dlcfpc/anlg-3_grundgehaltssaetze-beso-b.pdf
Bayerisches Landesamt für Statistik –
Einwohnerzahlen der Gemeinden in Bayern, Stand 31.12.2024
https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/veroffentlichungen/statistische_berichte/a1210c_202400.pdf
Ergänzend für einzelne Gemeinden (Einwohnerzahlen):
Wikipedia – Gemeindeartikel zu Diespeck, Hagenbüchach und Wilhelmsdorf
https://de.wikipedia.org



