# Sieg vor Gericht: Kommunen dürfen in Allianz gegen Rechtsextremismus bleiben
Ein wichtiges Urteil mit Signalwirkung für Städte, Gemeinden und Landkreise: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kommunen und Landkreise weiterhin Mitglieder in der Allianz gegen Rechtsextremismus sein dürfen. Geklagt hatte der AfD-Kreisverband Nürnberg-Schwabach – ohne Erfolg.
Wie Corinna Gräßel in einer Pressemitteilung der Allianz gegen Rechtsextremismus im Landkreis mitteilt, bedeutet das Urteil vom Donnerstag, 26. März, nicht nur für die Stadt Nürnberg Rechtssicherheit. Auch die dem Bündnis angeschlossenen Gemeinden im Landkreis können demnach weiterhin Mitglied bleiben.
Zuletzt war das Thema auch in Uffenheim diskutiert worden. Dort hatte man einen Beitritt zur Allianz zunächst mit Verweis auf das laufende Verfahren zurückgestellt.
Nach Angaben von Gräßel stellte der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richterin Dr. Held-Daab klar, dass das von der AfD angeführte parteipolitische Neutralitätsgebot nicht bedeute, dass sich Kommunen nicht aktiv gegen menschen- und demokratiefeindliche Haltungen von Parteien positionieren dürften. Vielmehr sei es zulässig, solche Tendenzen auch ausdrücklich zu benennen.
Dem aktuellen Urteil waren unterschiedliche Entscheidungen der Vorinstanzen vorausgegangen: Während das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage der AfD zunächst abgewiesen hatte, gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Antrag später statt. Gegen diese Entscheidung war die Stadt Nürnberg in Revision gegangen – und bekam nun vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht.
**Kommentar der Redaktion:**
Manchmal dauert der Rechtsweg länger als eine Umleitung auf einer Landkreisstraße – aber am Ende zählt das Ergebnis. Das Urteil schafft Klarheit: Kommunen dürfen Haltung zeigen, wenn es um den Schutz von Demokratie und Menschenwürde geht. Und das ist keine parteipolitische Spielerei, sondern eine Frage des gesunden demokratischen Menschenverstands.



