Neustadt an der Aisch
Eis frei – oder doch nicht? Der Stadtrat in Neustadt hat’s entschieden: Wer jetzt denkt, einfach mal flott übers Eis zu schlittern, muss erstmal die neue Verordnung checken! Ab sofort heißt es: Erst lesen, dann rutschen, sonst droht Ärger.
Worum geht’s? Am 12. Februar 2026 hat der Stadtrat die „Eisflächenverordnung“ beschlossen – offiziell klingt das natürlich nach „EisVO“. Kurz gesagt: Wer aufs Eis der Stadtgewässer möchte (weißer Teich, Stadtgraben und Co.), muss sich an klare Regeln halten. Warum? Weil schon ein falscher Schritt im Winter reichen kann, und zack – bricht man durch. Und dann? Rufen wieder alle nach mehr Sicherheit.
Die neue Verordnung will genau das: mehr Sicherheit für uns, unsere Kids und alle, die sich mutig aufs Eis wagen. Wer einfach so drauflos läuft oder sogar mit dem Rad über den Weiher brettert, muss ab jetzt mit saftigen Konsequenzen rechnen. Die Stadt will nämlich verhindern, dass Rettungsdienste bei jedem dünnen Eis gleich anrücken müssen – und dass Bürger:innen am Ende noch am Krankenhausbett landen.
Falls ihr jetzt das große Kleingedruckte braucht: Im Rathaus (Marktplatz 5, 2. Stock, Zimmer 25) liegt die ganze Satzung aus. Aber husch, husch – Einsicht gibt’s nur bis 18. März 2026 während der Dienststunden. Ist das fair? Macht’s Sinn? Oder nimmt uns das nur den Spaß? Sagt es uns! Online, offline, Hauptsache laut – denn immerhin geht’s um unser Wintervergnügen.
Und mal ehrlich: Regeln auf dem Eis – klingt nach Spaßbremse, ist aber vielleicht der Unterschied zwischen einer coolen Rutschpartie und dem Bad im eiskalten Wasser. Neustadt macht’s vor – was machen Emskirchen, Wilhelmsdorf & Co.? Wir bleiben dran!
Quelle: https://www.neustadt-aisch.de/aktuelles
(c) Bild: Rathaus Neustadt an der Aisch



