**Neues vom Veterinäramt:

Erhöhte Vorsicht wegen Newcastle-Krankheit**

+ Newcastle-Krankheit in Deutschland nachgewiesen

* Vorsorgemaßnahmen für Geflügelhalter*innen
* Meldepflicht für Geflügelhaltungen

**Newcastle-Krankheit: Veterinäramt informiert Geflügelhalter im Landkreis über erhöhte Vorsicht**

Nach fast 30 Jahren ohne Nachweise in Deutschland ist die Newcastle-Krankheit seit Ende Februar 2026 wieder aufgetreten. Fälle wurden in Brandenburg und in Südbayern festgestellt – betroffen waren sowohl große Geflügelbestände als auch kleinere private Haltungen. Im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim gibt es aktuell zwar noch keinen Fall, das Veterinäramt ruft aber vorsorglich zu erhöhter Aufmerksamkeit auf.

Die Newcastle-Krankheit, auch Newcastle Disease (ND), ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, die weltweit verbreitet ist. In Deutschland gilt bereits seit den 1990er Jahren eine Impfpflicht für Hühner und Puten – und zwar unabhängig von der Größe des Bestandes. Trotz Impfung kann es zwar zu Infektionen kommen, geimpfte Tiere zeigen in der Regel aber deutlich mildere Krankheitsverläufe und scheiden weniger Virus aus. Vor allem Jungtiere in der Aufzucht sind oft noch nicht ausreichend geschützt.

Die Übertragung erfolgt über die Atemluft sowie durch direkten oder indirekten Kontakt mit virushaltigen Ausscheidungen infizierter Tiere. Auch Menschen können das Virus unbeabsichtigt über Kleidung, Schuhe, Stallausrüstung oder Staub weitertragen.

Die Symptome ähneln denen der klassischen Geflügelpest. Möglich sind unter anderem:

– plötzlich auftretende Todesfälle ohne vorherige Anzeichen
– Fieber, Mattigkeit und Appetitlosigkeit
– struppiges Gefieder und ein Rückgang der Legeleistung
– Atemwegsprobleme wie Niesen, Röcheln oder Atemnot
– Durchfall mit grünlich verfärbtem Kot
– neurologische Auffälligkeiten wie eine schiefe Kopfhaltung

Wie schwer die Krankheit verläuft, hängt vom Virustyp, der Vogelart, dem Alter und dem Impfstatus ab. Besonders schwer betroffen sind häufig Hühner und Puten.

Das Virus kommt zwar auch bei Wildvögeln vor, Hinweise auf ein flächendeckendes Seuchengeschehen bei Wildvögeln gibt es derzeit aber nicht.

Da die Newcastle-Krankheit anzeigepflichtig ist, müssen im Seuchenfall nach EU-Recht alle Tiere eines betroffenen Bestandes getötet und beseitigt werden – auch dann, wenn sie geimpft waren. Zusätzlich würden die Behörden Schutz- und Überwachungszonen einrichten und weitere Untersuchungen veranlassen, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Für Menschen stellt die Krankheit nach Angaben des Veterinäramtes keine erhebliche Gefahr dar. Infektionen sind selten und treten fast nur nach direktem Kontakt mit infizierten Tieren auf. Möglich sind leichte grippeähnliche Beschwerden oder eine Bindehautentzündung. Durch Erhitzen wird das Virus abgetötet, deshalb sollte beim Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern auf ausreichende Erhitzung geachtet werden.

Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie an Tierärztinnen und Tierärzte, bei Verdachtsfällen sofort zu handeln. Schon bei kleinsten Auffälligkeiten sollte umgehend der betreuende Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt informiert werden – auch bei kleinen privaten Beständen.

Wichtig sind außerdem konsequente Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere:

– ein Bestandsregister über Zu- und Abgänge
– die Sicherung der Stallanlagen gegen unbefugten Zutritt, Wildtiere und Schadnager
– stallinterne Kleidung und Schuhe oder gründliche Reinigung und Desinfektion
– sorgfältige Händehygiene vor und nach dem Betreten des Stalls
– die sichere Lagerung von Futtermitteln
– keine Verfütterung von Geflügelteilen, Eiern oder Eierschalen

Darüber hinaus empfiehlt das Veterinäramt dringend, gemeinsam mit dem betreuenden Tierarzt den Impfstatus aller Hühner- und Putenbestände zu überprüfen und wenn nötig aufzufrischen. Das gilt ausdrücklich auch für Klein- und Kleinsthaltungen. Zudem wird auf die bestehende Dokumentationspflicht hingewiesen.

Wichtig ist auch: Alle Geflügelhaltungen – selbst kleine private Hobbyhaltungen – sind meldepflichtig und müssen als Nutztierhaltung beim zuständigen Veterinäramt registriert werden.

Kontakt zum Veterinäramt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim:
vetamt@kreis-nea.de

**Kommentar der Redaktion:**
Auch wenn es aktuell im Landkreis noch keinen Fall gibt, zeigt die Entwicklung in anderen Regionen, wie wichtig Vorsorge ist. Wer Hühner oder Puten hält, sollte das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen – auch nicht, wenn im Stall „doch bisher immer alles gut gegangen ist“. Ein kurzer Blick auf Impfstatus, Stallhygiene und Meldung beim Amt ist am Ende deutlich angenehmer als ein echter Seuchenfall. Und ja: Bürokratie nervt manchmal – aber in diesem Fall kann sie ziemlich viele Federn retten.

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