**Fahrradsturz in Emskirchen: Polizei ermittelt wegen Verdachts auf Trunkenheit im Verkehr**
In Emskirchen ist eine Radfahrerin nach einem Sturz verletzt worden und anschließend in die Uniklinik Erlangen gekommen. Nach Angaben der Polizei spielte Alkohol bei dem Vorfall eine Rolle.
Die Ermittler prüfen nun, ob die Frau sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar gemacht haben könnte. Für Radfahrende gelten dabei andere Grenzwerte als für Autofahrende – und schon unterhalb der sogenannten absoluten Grenze kann es rechtlich kritisch werden.
### Polizei findet Radfahrerin mit Verletzungen
Wie die Polizei mitteilt, ging bei der Einsatzzentrale zunächst ein telefonischer Hinweis auf einen Fahrradunfall ein. Eine Frau war demnach gestürzt und klagte über Schmerzen im Kieferbereich. Als die Streife vor Ort eintraf, traf sie die Betroffene direkt an.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,77 mg/l. Das entspricht nach Polizeiangaben etwa 1,5 Promille. Hinzu kamen körperliche Ausfallerscheinungen, die ebenfalls auf eine Alkoholisierung hindeuteten.
### Blutentnahme und Ermittlungen
Wegen der Verletzungen wurde die Frau zur medizinischen Behandlung in die Uniklinik Erlangen gebracht. Dort beziehungsweise im Zusammenhang mit der weiteren Sachverhaltsklärung wurde auch eine Blutentnahme veranlasst, um den genauen Alkoholwert zu bestimmen.
Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Verkehr nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch.
### Was für Radfahrende gilt
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Radfahrende nicht erst bei 1,6 Promille strafrechtlich relevant handeln können. Bereits ab mehr als 0,3 Promille kann nach Angaben der Beamten eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen dazukommen.
Gerade für Radfahrende im Alltag ist das wichtig: Schon kleine Fehleinschätzungen können zu Stürzen, Verletzungen und rechtlichen Folgen führen.
**Quellen:** Polizeiinspektion bzw. Polizeimitteilung im Eingabetext



