Neues aus Neuhof:

Zweite Stellplätze Pflicht ab 50 qm Wohnungen

+ Stellplatzsatzung für Neubauten

* Wegfall staatlicher Regelungen
* Parkplatzbedarf im Innenort Neuhof

Neuhof an der Zenn

Grünes Licht für mehr Parkplätze! 🚗 Die Marktgemeinde Neuhof hat sich in letzter Minute für eine neue Stellplatzsatzung entschieden. Ab sofort müssen ab einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern zwei Parkplätze pro Wohneinheit bereitgestellt werden, für kleinere Wohnungen mindestens einer. Kann der Bauherr dies auf dem eigenen Grundstück nicht umsetzen, steht ein „Freikauf“ für 10.000 Euro pro Stellplatz zur Debatte. Das letzte Wort hat hier der Marktgemeinderat, der den Bedarf im Einzelfall prüft.

📅 Der Hintergrund: Bisher geltende Vorschriften zur Schaffung von Stell- und Spielplätzen bei Neubauten werden zum 1. Oktober aufgehoben. Die Verantwortung wandert direkt zu den Kommunen. Neuhofs Bürgermeisterin Claudia Wust sieht in der neuen Regelung eine Antwort auf den steigenden Parkplatzbedarf, vor allem in engen Ortsbereichen innerhalb der Marktmauer.

❓ Wie steht ihr dazu? Sind die Stellplatzregelungen sinnvoll oder wäre eine andere Lösung besser? Gebt uns eure Meinung in den Kommentaren!

Bleibt dran: Besucht unsere Instagram-Seite für weitere Informationen und aktuelle News aus Neuhof und Umgebung. #NeuhofAnDerZenn #Parkplatznot #Kommunalpolitik #Lokalnachrichten (Q:FLZ)

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