Neues aus Neustadt:

Wer übernimmt den Winterdienst? ❄️

+ Winterdienstpflicht der Anlieger*innen

* Bauhofs Aufgaben im Winterdienst
* Diskussion zur Verbesserung des Winterdienstes

Neustadt an der Aisch

### Winterdienste im Fokus: Wer muss schippen?

Es ist bald wieder soweit: Der Winter steht vor der Tür! In Neustadt bereiten sich alle auf die eiskalte Jahreszeit vor. Aber wer ist eigentlich für den Winterdienst verantwortlich?

#### Anwohner*innen gefordert!

Grundstückseigentümer*innen in Neustadt sind gefordert! Wer ein Haus oder Grundstück besitzt, das an eine Straße oder einen Gehweg grenzt, muss sicherstellen, dass diese Flächen schneefrei und sicher sind. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke. Die Gehwege müssen eine Breite von 1,20 bis 1,50 Metern bieten, damit Fußgänger*innen sicher passieren können. Wichtig dabei: Schnee und Eis gehören nicht auf die Straße – das birgt Gefahren!

Der Winterdienst für Anlieger*innen beginnt werktags um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 8 Uhr. Er endet jeweils um 20 Uhr. Am besten nimmt man Sand oder Splitt zum Streuen, denn Salz ist nur im Notfall erlaubt.

#### Der Bauhof packt an

Für die öffentlichen Wege ist der Kommunalbauhof zuständig. Besonders stark befahrene Straßen sowie gefährliche Kurven haben Priorität. Bei leichtem Schneefall werden Hauptstraßen und steile Abschnitte zuerst bearbeitet, während Wohngebiete bei starkem Schneefall weniger im Fokus stehen. Der Einsatz des Bauhofs beginnt oft vor den üblichen Zeiten und endet um 20 Uhr. Auch an Wochenenden und Feiertagen steht eine Rufbereitschaft zur Verfügung, um schnell auf plötzliche Wetteränderungen zu reagieren.

#### Ihre Meinung zählt!

Was halten Sie von den Winterdienst-Regelungen in Neustadt? Haben Sie Ideen, wie man den Prozess verbessern könnte? Lassen Sie uns Ihre Meinung wissen!

#NeustadtAisch #Winterdienst #Gemeinschaftsarbeit

Quelle: https://www.neustadt-aisch.de/aktuelles
(c) Bild: Rathaus Neustadt an der Aisch

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