10. September 2026

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Neustadt an der Aisch

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**Fahrverbot noch nicht abgelaufen: Polizei stoppt Motorradfahrt in Neustadt**

In Neustadt an der Aisch hat ein 64-Jähriger offenbar zu früh wieder selbst ans Steuer beziehungsweise auf das Motorrad gegriffen. Gegen ihn läuft nun ein Ermittlungsverfahren, weil er trotz noch bestehendem Fahrverbot unterwegs gewesen sein soll. Für Betroffene in der Region ist der Fall ein Hinweis darauf, dass Fahrverbote bis zum letzten Minute eingehalten werden müssen.

### Besuch bei der Polizei mit Folgen

Nach Angaben der Polizeiinspektion Neustadt a. d. Aisch erschien der Mann am 8. September 2026 gegen 20 Uhr auf der Dienststelle, um seinen Führerschein abzuholen. Der Führerschein war dort wegen eines einmonatigen Fahrverbots abgegeben worden.

Zu diesem Zeitpunkt lief die Sperrfrist allerdings noch. Sie endete erst um 24 Uhr desselben Tages. Während des Gesprächs fragte die Polizei nach, wie der 64-Jährige zur Dienststelle gekommen sei. Der Mann erklärte demnach, dass er mit dem Motorrad gefahren sei.

### Motorrad stand vor der Dienststelle

Das Motorrad hatte der Mann vor dem Polizeigebäude abgestellt. Die Beamten unterbanden daraufhin die Weiterfahrt und stellten den Fahrzeugschlüssel sicher.

Weil das Fahrverbot zum Zeitpunkt der Fahrt noch galt, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens trotz Fahrverbots ein.

### Was der Fall bedeutet

Ein Fahrverbot ist nicht nur eine formale Auflage, sondern gilt bis zum Ablauf des festgelegten Zeitpunkts. Wer vorher fährt, riskiert ein Straf- oder Ermittlungsverfahren. Der Fall aus Neustadt zeigt, dass auch wenige Stunden vor dem Ende eines Fahrverbots rechtlich noch Konsequenzen drohen.

**Quelle:** Polizeiinspektion Neustadt a. d. Aisch

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Emskirchen

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**Zwei Kinder in Emskirchen beim Diebstahl in einem Markt erwischt**

In einem Verbrauchermarkt in der Nürnberger Straße in Emskirchen ist es am Dienstagnachmittag zu einem Ladendiebstahl gekommen. Zwei 12-jährige Kinder wurden dabei beobachtet, wie sie Feuerzeuge und Zigaretten mitnehmen wollten. Der Vorfall endete mit einem Einsatz der Polizei und der Information an die Erziehungsberechtigten.

### Vorfall am Nachmittag

Wie die Polizei mitteilt, ereignete sich der Diebstahl am gestrigen Nachmittag gegen 16.30 Uhr in einem Verbrauchermarkt in Emskirchen. Zwei Mitarbeiter des Geschäfts bemerkten demnach, dass die beiden Kinder Waren im Wert von rund sieben Euro an sich genommen hatten.

Die Beschäftigten hielten die beiden noch im Markt an und übergaben sie anschließend der Polizei. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten die entwendeten Gegenstände in den Taschen der Kinder beziehungsweise im Ärmel.

### Kinder strafunmündig

Bei den beiden Tatverdächtigen handelt es sich um 12-jährige deutsche Kinder. Nach Angaben der Polizei sind sie damit strafunmündig. Die Erziehungsberechtigten wurden informiert. Zudem soll das zuständige Jugendamt über den Vorfall in Kenntnis gesetzt werden.

Die Kinder äußerten sich nach Polizeiangaben nicht zu dem Geschehen.

**Quellen:** Polizeiinspektion Neustadt an der Aisch

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