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**Fahrverbot noch nicht abgelaufen: Polizei stoppt Motorradfahrt in Neustadt**
In Neustadt an der Aisch hat ein 64-Jähriger offenbar zu früh wieder selbst ans Steuer beziehungsweise auf das Motorrad gegriffen. Gegen ihn läuft nun ein Ermittlungsverfahren, weil er trotz noch bestehendem Fahrverbot unterwegs gewesen sein soll. Für Betroffene in der Region ist der Fall ein Hinweis darauf, dass Fahrverbote bis zum letzten Minute eingehalten werden müssen.
### Besuch bei der Polizei mit Folgen
Nach Angaben der Polizeiinspektion Neustadt a. d. Aisch erschien der Mann am 8. September 2026 gegen 20 Uhr auf der Dienststelle, um seinen Führerschein abzuholen. Der Führerschein war dort wegen eines einmonatigen Fahrverbots abgegeben worden.
Zu diesem Zeitpunkt lief die Sperrfrist allerdings noch. Sie endete erst um 24 Uhr desselben Tages. Während des Gesprächs fragte die Polizei nach, wie der 64-Jährige zur Dienststelle gekommen sei. Der Mann erklärte demnach, dass er mit dem Motorrad gefahren sei.
### Motorrad stand vor der Dienststelle
Das Motorrad hatte der Mann vor dem Polizeigebäude abgestellt. Die Beamten unterbanden daraufhin die Weiterfahrt und stellten den Fahrzeugschlüssel sicher.
Weil das Fahrverbot zum Zeitpunkt der Fahrt noch galt, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens trotz Fahrverbots ein.
### Was der Fall bedeutet
Ein Fahrverbot ist nicht nur eine formale Auflage, sondern gilt bis zum Ablauf des festgelegten Zeitpunkts. Wer vorher fährt, riskiert ein Straf- oder Ermittlungsverfahren. Der Fall aus Neustadt zeigt, dass auch wenige Stunden vor dem Ende eines Fahrverbots rechtlich noch Konsequenzen drohen.
**Quelle:** Polizeiinspektion Neustadt a. d. Aisch

