# Alkoholverbot an Bahnhöfen: Kommt die Regelung auch in die Region?
**Berlin/Bahnhöfe in Deutschland –** Die Deutsche Bahn plant ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an ihren Bahnhöfen. Ziel ist mehr Ordnung, weniger Konflikte und ein höheres Sicherheitsgefühl für Reisende und Beschäftigte. Doch was bedeutet das für Pendlerinnen und Pendler aus der Region Neustadt an der Aisch, Emskirchen, Markt Erlbach, Diespeck oder Wilhelmsdorf?
Die Deutsche Bahn will bis zum **15. Oktober 2026** an allen rund **5400 Bahnhöfen** in Deutschland das Trinken von Alkohol verbieten – also auf Bahnsteigen, in Bahnhofshallen und in den übrigen Bereichen, die der Bahn gehören. Ausgenommen bleiben die Gastronomie vor Ort sowie das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder Einkäufen. In den Zügen selbst ist derzeit ebenfalls kein generelles Verbot geplant.
Bereits jetzt gelten an mehr als 30 Bahnhöfen Alkoholverbote, unter anderem in großen Städten wie Frankfurt, Hamburg, Köln oder München. Dort habe sich laut Bahn gezeigt, dass es weniger Müll, weniger Streit und ein besseres Sicherheitsgefühl gibt.
### Gilt das auch bei uns in Neustadt, Emskirchen oder Markt Erlbach?
**Wahrscheinlich ja – zumindest an den Bahnhöfen selbst.**
Wenn die Deutsche Bahn ihre Pläne wie angekündigt umsetzt, dann gilt das Verbot grundsätzlich auch an kleineren Bahnhöfen in unserer Region, sofern die Stationen im Besitz der DB sind und die örtlichen Hausordnungen entsprechend angepasst werden.
Das betrifft also sehr wahrscheinlich auch Bahnhöfe wie **Neustadt (Aisch) Bahnhof**, **Emskirchen**, **Markt Erlbach** oder Stationen in den umliegenden Orten, soweit sie zum DB-Bahnhofsbereich gehören. Ganz entscheidend ist dabei: **Nicht jeder Bahnhofsvorplatz gehört automatisch der Bahn.** Wo der Platz kommunal ist oder anderen Eigentümern gehört, kann die Regelung anders aussehen.
### Was ist erlaubt, was nicht?
Erlaubt bleiben soll:
– Alkohol in **verschlossenen Taschen**
– Alkohol aus **Einkäufen**
– Trinken in der **Bahnhofsgastronomie**
Nicht erlaubt wäre künftig:
– Bier, Wein, Schnaps oder andere alkoholische Getränke **auf dem Bahnsteig**
– Alkoholkonsum **in der Bahnhofshalle**
– je nach örtlicher Regelung auch auf **DB-eigenen Vorplätzen**
Wer sich nicht daran hält, muss laut Bahn mit einem **Platzverweis** rechnen. Im Wiederholungsfall kann auch ein **Hausverbot** folgen.
### Warum geht die Bahn diesen Schritt?
Auslöser für die verschärften Pläne war unter anderem ein schwerer Vorfall in Baden-Württemberg, bei dem ein Sicherheitsmitarbeiter angegriffen wurde. Die Bahn will mit dem Verbot vor allem Gewalt, Konflikte und Belästigungen rund um die Bahnhöfe reduzieren.
Unterstützung kommt grundsätzlich von Fahrgastverbänden, Gewerkschaften und der Polizei. Kritisch gesehen wird allerdings die Frage, wie konsequent ein solches Verbot überhaupt kontrolliert werden kann. Denn dafür braucht es Personal – und das ist knapp.
### Und in den Zügen?
Für die **Fernzüge der Deutschen Bahn** gibt es aktuell **kein generelles Alkoholverbot**. In den Bordbistros wird sogar weiterhin Alkohol verkauft. Mitgebrachter Alkohol ist nach aktuellem Stand ebenfalls nicht grundsätzlich verboten, solange andere Fahrgäste nicht gestört werden.
Im **Regionalverkehr** sieht das je nach Verkehrsverbund anders aus: Manche Verbünde untersagen Alkohol bereits heute komplett in ihren Zügen. Auch hier gilt: Wer andere gefährdet oder den Betrieb stört, kann vom Zug verwiesen werden.
### Fazit für die Region
Für Pendlerinnen und Pendler aus dem Raum **Neustadt an der Aisch, Emskirchen, Markt Erlbach und Umgebung** dürfte das geplante Verbot also vor allem an den Bahnhöfen selbst spürbar werden. Ob auch Vorplätze betroffen sind, hängt vom jeweiligen Eigentum und den lokalen Regelungen ab.
Bis zur Umsetzung bleibt aber noch etwas Zeit – und wie immer im Bahn-Alltag gilt: Die Theorie ist oft schneller als der Regionalzug.
**Kommentar der Redaktion:**
Ordnung an Bahnhöfen ist sicher kein schlechter Gedanke – besonders dort, wo der Feierabend schon mal am Gleis beginnt. Wenn weniger Streit, Müll und Unsicherheit entstehen, hat das Verbot durchaus seinen Sinn. Entscheidend wird aber sein, ob die Regel auch kontrolliert werden kann. Denn ein Schild allein hält bekanntlich weder den Durst noch den Dickkopf auf.



