**Neuhof: Hoher Zaun wegen Cane Corso? Gemeinderat lehnt Antrag einstimmig ab**
Hunde und Zäune sorgen in Nachbarschaften immer wieder für Diskussionen – in Neuhof gleich beides auf einmal. Im Gemeinderat ging es jetzt um einen Bauantrag aus dem Baugebiet Endlein III, bei dem ein Grundstück rundum mit einem zwei Meter hohen Zaun eingefriedet werden sollte. Vor allem zur Straßenseite hin wurde dabei genau hingeschaut.
Die Eigentümer des Grundstücks wollten ihr Anwesen komplett mit einem zwei Meter hohen Zaun versehen. An den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen wäre das nach den geltenden Regeln auch möglich gewesen. Zur Straße hin sieht der Bebauungsplan allerdings nur eine Höhe von 1,25 Metern vor. Für die beantragten zwei Meter hätte es deshalb eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde gebraucht.
Hintergrund des Antrags ist nach Angaben aus der Sitzung die Haltung eines Cane Corso Italiano. Bürgermeisterin Claudia Wust stellte den Fall im Gemeinderat vor. Konkrete Details zu den Beweggründen der Antragsteller lagen dem Gremium dabei offenbar nicht vollständig vor. Im Rat wurde jedoch davon ausgegangen, dass der hohe Zaun sowohl verhindern soll, dass der Hund das Grundstück verlässt, als auch das Sicherheitsgefühl von Passanten verbessern könnte.
Der Cane Corso Italiano ist eine große und kräftige Hunderasse. Tiere erreichen eine Schulterhöhe von bis zu 68 Zentimetern und ein Gewicht von 40 bis 50 Kilogramm. Gleichzeitig gilt die Rasse bei verantwortungsvoller Haltung als ruhig, treu, freundlich und arbeitsfreudig. In Bayern wird der Cane Corso jedoch als sogenannter Listenhund der Kategorie zwei geführt. Für solche Hunde gelten besondere Vorschriften.
Im Gemeinderat bestand durchaus Verständnis dafür, dass eine klare Abgrenzung zwischen Grundstück und öffentlichem Raum in diesem Fall sinnvoll sein könnte. Gegen eine Ausnahmegenehmigung sprachen am Ende aber zwei zentrale Punkte. Zum einen wurde das Baugebiet bewusst so geplant, dass der dörfliche Charakter erhalten bleibt – ein zwei Meter hoher Zaun direkt an der Straße würde aus Sicht des Gremiums nicht dazu passen. Zum anderen wollte die Gemeinde keinen Präzedenzfall schaffen. Aus der Verwaltung wurde daran erinnert, dass ein vergleichbarer Antrag in der Vergangenheit bereits abgelehnt worden war.
Den entscheidenden Hinweis lieferte schließlich Vize-Bürgermeister Herbert Reiß, selbst Hundehalter. Er machte deutlich, dass ein zwei Meter hoher Zaun grundsätzlich möglich sei – allerdings nicht direkt an der Straßengrenze. Wer wolle, könne einen solchen Zaun mit zwei Metern Abstand hinter der Grundstücksgrenze errichten. Dann gehe allerdings entsprechend Gartenfläche verloren.
Am Ende war die Entscheidung eindeutig: Der Gemeinderat lehnte den Antrag einstimmig ab.
**Kommentar der Redaktion:**
Ein hoher Zaun kann im Einzelfall sicher sinnvoll sein – gerade wenn es um große Hunde und das Sicherheitsgefühl auf beiden Seiten geht. Aber Bebauungspläne gelten eben nicht nur dann, wenn sie bequem sind. Und in Neuhof scheint die Botschaft klar: Der dörfliche Charakter soll nicht hinter meterhohen Frontzäunen verschwinden. Wer also groß einzäunen will, muss im Zweifel ein Stück Garten opfern. Man könnte auch sagen: Der Hund bekommt Sicherheit – der Rasen weniger Auslauf.



