**Amerikanische Faulbrut: Landratsamt erweitert Untersuchung im Raum Schellert**
Im westlichen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim wird die Situation rund um die Amerikanische Faulbrut der Bienen erneut genauer überprüft. Betroffen sind nun Bienenvölker im gesamten Gemeindebereich von Schellert sowie in Teilen von Oberschweinach und Herrnneuses.
Auslöser sind weitere Nachweise von Sporen des Erregers in Futterkranzproben mehrerer Bienenstände, wie das Landratsamt mitteilt. Klinische Anzeichen der Bienenerkrankung seien bislang weiterhin nicht festgestellt worden. Dennoch weitet die Veterinärverwaltung die Untersuchungen aus, um sicherzugehen, ob Bienenvölker in der betroffenen Zone möglicherweise angegriffen sind und gegebenenfalls saniert werden müssen.
### Verdachtszone wird genauer untersucht
Nach aktuellem Stand geht das Landratsamt davon aus, dass der ursprüngliche Verbreitungsweg der Sporen gefunden und beseitigt werden konnte. Trotzdem sollen nun alle Bienenvölker in der Verdachtszone überprüft werden. Das betrifft den gesamten Gemeindebereich von Schellert sowie Teile von Oberschweinach und Herrnneuses.
Imkerinnen und Imker, die dort Bienenvölker stehen haben oder in den Sommermonaten stehen hatten, sollen sich beim Veterinäramt melden. Die Verwaltung bittet dafür um Kontakt unter der Telefonnummer 09161 92-3503.
Auch aufmerksame Spaziergängerinnen und Spaziergänger können helfen: Falls ihnen Bienenstände auffallen, bei denen nicht klar ist, ob sie noch betreut werden, dürfen diese ebenfalls gemeldet werden.
### Was die Krankheit für Bienen bedeutet
Die Amerikanische Faulbrut ist für Menschen ungefährlich. Weder der Kontakt mit Bienen noch der Verzehr von Honig oder Honigprodukten stellt nach Angaben des Landratsamts ein Gesundheitsrisiko dar.
Für Bienenvölker kann die Krankheit jedoch schwerwiegende Folgen haben. Der Erreger befällt die Larven, die daran sterben können. Im schlimmsten Fall schwächt das ein Volk so stark, dass es langfristig zugrunde geht.
### Hinweis für den Alltag
Um eine weitere Verbreitung der Sporen zu vermeiden, rät das Landratsamt dazu, Honiggläser nicht ungespült in den Glascontainer zu werfen. Honigreste könnten von Bienen aufgenommen werden und damit zur Ansteckung beitragen.
Die Allgemeinverfügung mit dem Aktenzeichen 32-5650-Ru ist auf der Internetseite des Landratsamts veröffentlicht und hängt dort außerdem aus. Für Rückfragen nennt die Verwaltung ebenfalls die Telefonnummer 09161 92-3503 sowie die E-Mail-Adresse vetamt@kreis-nea.de.
**Quellen:** Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Bekanntmachung des Landratsamts Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim



