Neues aus Neustadt:

Stichwahl-Sonntag! Alle wichtigen Infos hier!

+ Bürgermeister-Stichwahl am 22. März

* Wahlberechtigung und Wahllokale unverändert
* Briefwahlverfahren und Antragstellung

## Bürgermeister-Stichwahl in Neustadt an der Aisch: Das müsst ihr für Sonntag wissen

Am Sonntag, 22. März, entscheidet sich in Neustadt an der Aisch, wer künftig das Bürgermeisteramt übernimmt. In der Stichwahl treten Alexander Müller (CSU) und Heike Gareis (SPD) gegeneinander an. Damit am Wahltag alles reibungslos klappt, gibt es hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

### Wo kann ich wählen?
Für die Stichwahl bleibt alles wie beim ersten Wahlgang: Die Wahllokale ändern sich nicht. Auf eurer Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahllokal ihr eure Stimme abgeben könnt. Geöffnet sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr.

### Was muss ich im Wahllokal vorzeigen?
Wer bereits beim ersten Wahlgang im Wahllokal gewählt hat, hat die Wahlbenachrichtigung in der Regel wieder zurückbekommen. Diese kann erneut vorgelegt werden. Falls sie nicht mehr zur Hand ist, reicht auch der Personalausweis aus.

### Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Wer beim Antrag für den ersten Wahlgang bereits angegeben hat, auch im Fall einer Stichwahl per Brief wählen zu wollen, bekommt die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt.

Für alle anderen gibt es diese Möglichkeiten:

– **Online** über das Bürgerservice-Portal
– **Per Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung**
Wichtig: Der dort aufgedruckte QR-Code funktioniert für die Stichwahl nicht mehr.
– **Persönlich im Bürgerbüro** in der Würzburger Straße 33 unter Vorlage des Personalausweises

### Wo gibt es weitere Informationen?
Alle offiziellen Informationen zur Bürgermeister-Stichwahl gibt es auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Aisch unter:
**rathaus.neustadt-aisch.de/rathaus-und-verwaltung/wahlen**

### Kommentar der Redaktion
Wählen gehen dauert meist kürzer als das Nachdenken darüber, ob man noch gehen soll. Und am Ende ist es wie so oft im Leben: Wer mitentscheidet, darf hinterher auch mitdiskutieren. Also egal ob direkt im Wahllokal oder per Briefwahl – Hauptsache, die Stimme landet dort, wo sie hingehört: in der Wahlurne und nicht nur am Stammtisch.

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