# Wie viel ist kommunales Ehrenamt wert?
Wer in Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag sitzt, macht das ehrenamtlich – ganz ohne Arbeit ist dieses Ehrenamt aber natürlich nicht. Sitzungen wollen vorbereitet, Unterlagen gelesen, Themen mit Bürgerinnen und Bürgern besprochen und Entscheidungen oft noch nachbereitet werden. Dafür gibt es in den meisten Kommunen ein Sitzungsgeld. Wie hoch diese Entschädigung in unserer Region ausfällt, ist allerdings sehr unterschiedlich. NaAZA.de hat den Überblick für Neustadt an der Aisch, Emskirchen, Neuhof, Markt Erlbach, Diespeck, Hagenbüchach, Wilhelmsdorf und den Landkreis.
In vielen Kommunen wird die Höhe des Sitzungsgeldes zu Beginn einer neuen Wahlperiode festgelegt und dann über Jahre hinweg nicht mehr verändert. Im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim reicht die Spanne aktuell von 0 bis 60 Euro in den Gemeinden, im Kreistag sind es inzwischen 75 Euro pro Sitzung.
Gerade diese Frage sorgt immer wieder für Diskussionen: Darf man in finanziell angespannten Zeiten die Entschädigung für Ratsmitglieder erhöhen? In manchen Orten wurde genau das kritisch gesehen. Dort hieß es, eine Erhöhung wäre ein falsches Signal nach außen. Andere Kommunen argumentierten dagegen, dass die allgemeine Teuerung abgefedert werden müsse und das Sitzungsgeld ohnehin eher eine Aufwandsentschädigung als ein echter Lohn sei.
Tatsächlich ist die Arbeit in den Gremien deutlich mehr als nur der Termin im Sitzungssaal. Wer sich engagiert, investiert Zeit – oft neben Beruf, Familie und anderen Verpflichtungen. Dazu kommt: Sitzungen finden meist abends statt und können sich bis spät in die Nacht ziehen. Gerade deshalb wird auch darüber diskutiert, ob eine angemessene Entschädigung nicht sogar helfen kann, weiterhin genügend Menschen für kommunalpolitisches Engagement zu gewinnen.
Im Kreistag wurde das Sitzungsgeld nun von 60 auf 75 Euro angehoben. Auch dort gab es eine Debatte. Befürworter verwiesen auf Inflation, gestiegenen Aufwand und darauf, dass kommunalpolitisches Engagement für möglichst viele Bevölkerungsgruppen machbar bleiben müsse – nicht nur für Menschen, die es sich finanziell besonders leicht leisten können.
Neu beziehungsweise stärker im Blick sind zudem Regelungen wie Betreuungsgeld, wenn etwa wegen einer Abendsitzung zusätzliche Kinderbetreuung nötig wird. Solche Unterstützungen können helfen, dass sich auch jüngere Menschen oder Familien stärker in der Kommunalpolitik einbringen.
## Sitzungsgeld im Überblick
– **Neustadt an der Aisch:** 60 Euro
– **Emskirchen:** 35 Euro
– **Wilhelmsdorf:** 20 Euro
– **Markt Erlbach:** 45 Euro
– **Neuhof an der Zenn:** 15 Euro
– **Hagenbüchach:** 0 Euro
– **Diespeck:** 45 Euro
– **Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim:** 75 Euro
## Kommentar der Redaktion
Wenn man ehrlich rechnet, sind 0 bis 60 Euro für Vorbereitung, Nachbereitung und oft mehrstündige Sitzungen am Abend meist weit weg von einem echten Stundenlohn – vom Mindestlohn ganz zu schweigen. Wer ein Ratsmandat übernimmt, tut das sicher nicht wegen des Geldes. Eher im Gegenteil: Wer kommunalpolitisch aktiv ist, braucht Zeit, Geduld, starke Nerven und manchmal vermutlich auch eine sehr leidensfähige Kaffeetasse. Die Diskussion darüber, dass hier „zu viel“ bezahlt werde, greift deshalb in vielen Fällen zu kurz. Das Sitzungsgeld ist keine Belohnung, sondern eher ein kleiner Ausgleich für ein wichtiges Ehrenamt.



