# Wegen Hitlergruß vor Gericht
## Vier Zeugen und Videoaufnahme bringen nur teilweise Klarheit – beim zweiten Mal sah das Gericht die Grenze überschritten
**Neustadt/Berlin Windsheim** – War es nur eine abwehrende Geste oder doch ein strafbarer Hitlergruß? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Neustadt an der Aisch beschäftigt. Im Mittelpunkt stand ein Vorfall in der Franken-Therme Bad Windsheim aus dem Mai des vergangenen Jahres. Mehrere Zeugen und eine Videoaufnahme der Überwachungskamera sollten Licht ins Geschehen bringen – am Ende kam das Gericht zu einem klaren Ergebnis: Beim zweiten Armheben lag nach Auffassung von Richter und Staatsanwaltschaft eine Straftat vor.
Nach Angaben eines Zeugen, der den Vorfall später auch zur Anzeige brachte, hatte er im Foyer der Therme auf seine Frau gewartet, als ein Mann an der Kasse laut geworden sei. Schließlich sei dieser unvermittelt auf ihn zugegangen, habe ihn massiv beschimpft und sich später sogar provokant mit dem bekleideten Hinterteil zu ihm gedreht. Diese Szene war laut Gericht auch auf der Videoaufnahme aus dem Ausgangsbereich zu erkennen.
Der 50-jährige Zeuge sagte vor Gericht außerdem aus, dass der Angeklagte nicht nur einmal, sondern ein weiteres Mal den Hitlergruß gezeigt habe. Gerade das Video spielte in der Verhandlung eine wichtige Rolle. Richter Dr. Sebastian Grimm betonte, dass man nicht in die Köpfe der Beteiligten schauen könne – deshalb sei die Aufnahme als Beweismittel besonders wichtig gewesen.
Der 44-jährige Angeklagte, ein deutsch-türkischer Mann, wies den Vorwurf entschieden zurück. Er erklärte, er gehöre nicht zur rechtsextremen Szene und verwies dabei auch auf seinen Migrationshintergrund. Gemeinsam mit seiner Verteidigerin machte er geltend, dass es sich bei den Armbewegungen lediglich um Abwehrgesten gehandelt habe. Hintergrund sei ein Eifersuchtsstreit mit seiner Freundin gewesen, in den sich der Zeuge eingemischt habe. Auch die Freundin des Angeklagten bestätigte diese Darstellung und beschrieb ihn als temperamentvollen Menschen, der viel gestikuliere.
Auf den Videoaufnahmen war laut Gericht zu sehen, dass der Angeklagte den Arm insgesamt dreimal hob. Die Bewertung dieser Bewegungen stand im Zentrum der Verhandlung. Während die Verteidigung auf missverständliche Gesten plädierte, blieb der Zeuge bei seiner Darstellung: Der Mann sei in Rage gewesen und habe eindeutig den Hitlergruß gezeigt.
Im Prozess wurden außerdem ein Polizeibeamter und eine Mitarbeiterin der Therme als Zeugen gehört. Letztere konnte nur angeben, dass der Angeklagte wohl alkoholisiert gewesen sei. Auch die Verteidigung verwies auf die mögliche enthemmende Wirkung von Alkohol. Der Angeklagte selbst erklärte, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern.
Staatsanwalt Dennis Reizammer forderte eine Verurteilung zu 90 Tagessätzen wegen Beleidigung und der Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen. Nach seiner Einschätzung sei vor allem die zweite Armbewegung eindeutig strafbar gewesen. Richter Grimm folgte dieser Linie im Kern. Er hielt es für möglich, dass der Angeklagte nach einer ersten Bewegung vom Zeugen angesprochen wurde und dann mit einer zweiten Geste bewusst verdeutlichen wollte, wie ein Hitlergruß aussieht.
Das Gericht verurteilte den 44-Jährigen schließlich zu **60 Tagessätzen à 60 Euro**. Der Mann war bislang nicht vorbestraft und war auch zuvor nicht als Rechtsextremist in Erscheinung getreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



