27. Mai 2026

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Neustadt an der Aisch

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**Kreistag im Wandel: Ausschüsse im Landkreis Neustadt/Aisch sollen deutlich mehr Gewicht bekommen**

Im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim sollen die Ausschüsse des Kreistags künftig eine stärkere Rolle spielen. In der konstituierenden Sitzung machte Landrat Dr. Christian von Dobschütz deutlich, wohin die Reise gehen soll: weg von langen Grundsatzdebatten im großen Gremium, hin zu fachlich stärker aufgestellten Ausschüssen, die sich intensiver mit einzelnen Themen befassen und mehr Entscheidungen selbst treffen können.

Der Landrat sprach von einer „schlanken Herangehensweise“. Gemeint ist damit vor allem: Die Ausschüsse werden künftig genauer zugeschnitten und klarer nach Fachthemen gegliedert. Sie sollen nicht nur vorbereiten, sondern im Rahmen der im Haushalt vorgesehenen Mittel auch selbst Beschlüsse fassen dürfen. Steigen die tatsächlichen Kosten über den Haushaltsansatz hinaus, landet das Thema im Kreisausschuss. Liegen die Mehrkosten bei über 500.000 Euro, muss der gesamte Kreistag entscheiden.

Nach Ansicht von von Dobschütz stärkt das die Arbeit der Gremien deutlich. Die Ausschüsse sollen zu echten Fachforen werden, in denen tiefer in die Materie eingestiegen wird als bislang.

Auch bei der Besetzung der Ausschüsse wurde in der Sitzung eine wichtige Weiche gestellt. Grundlage ist das Prinzip der sogenannten Spiegelbildlichkeit. Das bedeutet: Die Zusammensetzung der Ausschüsse muss das Kräfteverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen möglichst genau abbilden. Wie die Sitze rechnerisch verteilt werden, war Gegenstand zweier Anträge.

Die Linke, die ÖDP, WiR und die FDP haben sich dabei zu einer Ausschussgemeinschaft zusammengeschlossen. Die UWG beantragte das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers. Fraktionsvorsitzender Helmut Reiß begründete dies damit, dass bei einem Verfahren nach d’Hondt kleinere Gruppierungen benachteiligt würden. Aus Sicht der UWG wäre die Ausschussgemeinschaft dann in einzelnen Gremien womöglich leer ausgegangen.

Auch die CSU sprach sich schließlich für Sainte-Laguë/Schepers aus. Fraktionssprecher Stefan Schuster erklärte, dieses Verfahren bilde den Wählerwillen am besten ab. Zusätzlich beantragte die CSU, die großen Ausschüsse künftig mit 14 Kreisrätinnen und Kreisräten plus Landrat zu besetzen – statt wie bisher mit zwölf. Beide Punkte wurden einstimmig beschlossen.

Eine Aufwertung erfährt außerdem das Forum Klimaschutz des Landkreises. Es wird künftig als offizielles Gremium in die Geschäftsordnung aufgenommen. Beschlüsse soll das Forum weiterhin nicht fassen, wohl aber Empfehlungen aussprechen. Landrat von Dobschütz kann sich zudem vorstellen, externe Fachleute in das Forum einzuladen. Als Beispiel nannte er gute Gespräche mit Karin Eigenthaler, der Kreisvorsitzenden des Bund Naturschutz.

Für eine Premiere sorgte der Jugendhilfeausschuss. Dort gab es erstmals mehr Bewerbungen als verfügbare Sitze. Deshalb musste der Kreistag abstimmen, welche Organisationen neben den gesetzten Vertreterinnen und Vertretern – etwa aus dem Kreistag und der Jugendarbeit – in das Gremium aufgenommen werden. Landrat von Dobschütz sprach von einer „ein bisschen undankbaren“ Situation: Aus vier starken Bewerbungen mussten drei ausgewählt werden. Büroleiter Bastian Kallert ergänzte, eine solche Konstellation habe es bislang noch nie gegeben.

Am Ende schafften es denkbar knapp Diakonie/AWO, BRK/Caritas sowie die heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe in den Ausschuss. Hinzu kommen elf beratende Mitglieder, unter anderem aus dem Jugendamt, von der Agentur für Arbeit und von der Polizei.

Der Kreisausschuss soll künftig unter anderem Aufgaben des wegfallenden Sozialausschusses übernehmen. Dort sollen vor allem die Themen Klinik und medizinische Versorgung behandelt werden.

Für die neu gewählten Kreisrätinnen und Kreisräte ist zudem am 3. Juli ein umfassendes „Onboarding“ im Landratsamt geplant. In verschiedenen Räumen sollen die Ausschüsse mit den zuständigen Fachbereichen zusammenkommen, um die neuen Mitglieder in ihre Themen einzuarbeiten. Danach ist noch eine gemeinsame Sitzung des Kreistags vorgesehen – allerdings mit weniger Detailtiefe. Die fachliche Arbeit soll bewusst in den Ausschüssen stattfinden.

Am Ende blieb die Kernaussage des Landrats klar: Die Ausschüsse sollen künftig mehr sein als nur Vorzimmer des Kreistags – nämlich die Orte, an denen Fachwissen, Vorbereitung und Entscheidung enger zusammenrücken.

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Markt Erlbach

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**Kind in Markt Erlbach von Auto erfasst**

Ein schwerer Unfall hat sich am Pfingstmontag in Markt Erlbach ereignet: Ein siebenjähriger Junge wurde mit seinem Tretroller von einem Auto erfasst und verletzt. Der Vorfall zeigt erneut, wie schnell es im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen kommen kann – gerade dort, wo Kinder unterwegs sind.

Nach Angaben der Polizei war das Kind gegen 15 Uhr in der Straße **Am Breiten Rain** unterwegs, wo es keinen Gehweg gibt. An der Einmündung zum **Zennhäuser Weg** wollte der Junge schließlich die Straße überqueren, ohne dabei auf den fließenden Verkehr zu achten. Ein 32-jähriger Autofahrer, der dort geradeaus fuhr, leitete noch eine Bremsung ein, konnte den Zusammenstoß jedoch nicht mehr verhindern.

Der Siebenjährige stürzte und erlitt mehrere Verletzungen. Laut Polizei zog er sich Schürfwunden an Knie, Rücken und Ellenbogen sowie eine Fleischwunde am linken Knie zu. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus nach Fürth gebracht. Seine Eltern befanden sich ebenfalls vor Ort.

Am beteiligten Auto entstand ein leichter Kratzer. Der Sachschaden wird auf etwa 1000 Euro geschätzt.

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Neustadt an der Aisch

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**Neustadt will Wasser in der Fläche halten: Pilotprojekt am Beerbacher Weg soll bei Starkregen helfen**

Wie kann man verhindern, dass sich bei Starkregen braune Wassermassen ihren Weg durch die Landschaft bahnen und am Ende Straßen, Gräben und Keller volllaufen? In Neustadt an der Aisch setzt man dabei jetzt nicht nur auf Technik, sondern vor allem auf den Boden selbst. Im Fokus steht ein neues Pilotprojekt am Beerbacher Weg, das den Wasserrückhalt verbessern und Erosion eindämmen soll. Doch eines ist auch klar: Funktionieren kann das Ganze nur, wenn die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte mitziehen.

Im Neustädter Stadtrat stellte Johannes Herold vom beauftragten Büro „GeoTeam“ das Vorhaben vor. Die Stadt ist Teil der sogenannten „Schwammregion“, bei der es darum geht, Wasser bei Starkregen möglichst dort zurückzuhalten, wo es fällt. Das Grundprinzip ist einfach: Nicht alles schnell ableiten, sondern den Boden wieder stärker als natürlichen Speicher nutzen. Oder wie Herold es auf den Punkt brachte: **„Der Boden ist der Schwamm.“**

### Problemflächen in Neustadt gezielt untersucht

Im Vorfeld hatte das Büro „GeoTeam“ untersucht, wo es in Neustadt in den vergangenen Jahren besonders häufig Probleme mit Starkregen, Hochwasser und daraus folgenden Schäden gab. Auch Ortsbegehungen mit der Stadtspitze flossen in die Bewertung ein. Daraus entstand eine Übersicht mit landwirtschaftlichen Flächen, die bei Starkregen ein besonders hohes Schadenspotenzial haben. Diese umfasst rund 90 Hektar und wird der Stadt als Teil des Bestands- und Bewertungsplans zur Verfügung gestellt.

Klar sei aber auch, dass nicht überall gleichzeitig angesetzt werden könne. Deshalb wurde nach einer besonders geeigneten Fläche für ein Pilotprojekt gesucht. Neben Birkenfeld, Weiherhof und Unterstrahlbach wurde auch der Beerbacher Weg genauer betrachtet. Am Ende wurde dieser Bereich als sogenannter Hotspot eingestuft.

### Beerbacher Weg im Fokus

Das eigentliche Pilotgebiet umfasst rund 16 Hektar. Dort soll mit angepasster landwirtschaftlicher Bewirtschaftung dafür gesorgt werden, dass mehr Wasser im Boden bleibt und weniger Erde abgeschwemmt wird. Herold machte deutlich, dass viele kleine Maßnahmen oft mehr bringen als einzelne große Bauwerke. Mal seien es 50 Kubikmeter Rückhalt, mal 100 – in der Summe könne das aber einen wichtigen Unterschied machen. Auch Verbesserungen an Gräben könnten dazu beitragen.

Im gesamten betrachteten Gebiet in Neustadt liegen laut Herold rund 2500 Hektar Ackerflächen. Gerade dort sehe man großes Potenzial. Denn im Vergleich zu klassischen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen könne man mit einer flächigen Veränderung der Bodenbewirtschaftung in ganz anderen Dimensionen arbeiten – und meist deutlich kostengünstiger.

### Warum die Bodenbewirtschaftung so wichtig ist

Ein zentrales Problem bei Starkregen ist, dass Wasser oft nicht schnell genug versickern kann. Ursache sind unter anderem Verdichtungsschichten im Boden. Dazu kommt, dass es bei heftigen Niederschlägen häufig zur Verschlämmung an der Oberfläche kommt. Der Boden verliert dadurch einen Teil seiner Speicherfähigkeit und Wasser läuft oberflächlich ab – mitsamt Erde und Schlamm.

Genau hier setzt das Projekt an. Ziel ist eine stabile, krümelige Bodenstruktur, die Wasser besser aufnehmen und halten kann. Davon würden mehrere Bereiche profitieren: Der Boden speichert mehr Feuchtigkeit, die Landschaft kühlt sich besser ab, mehr Kohlendioxid kann gebunden werden, das Landschaftsbild wird abwechslungsreicher und auch die Artenvielfalt kann steigen. Vor allem aber sollen Schäden bei Starkregen verringert werden.

### Drei Förder-Bausteine für Landwirte

Für die Pilotphase wurden drei konkrete Maßnahmen entwickelt, für die Landwirtinnen und Landwirte im Projektgebiet Prämien erhalten können:

**1. Erweiterte Fruchtfolge**
Reihenkulturen wie Mais oder Zuckerrüben sollen höchstens einmal in vier Jahren angebaut werden, da sie als besonders erosionsanfällig gelten.
**Prämie: 50 Euro pro Hektar**

**2. „Erosionsschutz+“ beim Maisanbau**
Vor der Maissaat soll eine Zwischenfrucht mit mindestens vier Arten angebaut werden. Außerdem darf vor dem 28. Februar keine Bodenbearbeitung stattfinden. Zusätzlich soll Kalk zur Zwischenfrucht ausgebracht werden.
**Prämie: 200 Euro pro Hektar**

**3. Mais-Alternativen stärken**
Mehrjähriger Anbau von Klee, Luzerne oder Ackergras soll gefördert werden, um den Boden besser zu schützen.
**Prämie: 250 Euro pro Hektar**

Die Finanzierung übernimmt die Stadt Neustadt. Für das Pilotprojekt rechnet man mit Kosten von rund 6000 Euro pro Jahr.

### Zustimmung im Stadtrat – aber auch Diskussion über das Vorgehen

Im Stadtrat wurde das Projekt grundsätzlich positiv aufgenommen. Allerdings gab es auch kritische Nachfragen. So wollte Gerd Scheuenstuhl (FDP) wissen, ob die Landwirtschaft vor Ort bereits einbezogen worden sei. Herold erklärte, dass Gespräche mit den betroffenen Bewirtschaftern erst im nächsten Schritt geplant seien. Man habe zunächst mit dem Stadtrat klären wollen, ob das Projekt überhaupt gewollt und finanziell abgesichert ist.

Heike Gareis (SPD) sah genau darin einen Schwachpunkt. Aus ihrer Sicht hätte man zuerst mit den Landwirten sprechen sollen. Zwar sei klar, dass etwas getan werden müsse, doch nun könne ein gewisser Druck entstehen.

Andere Ratsmitglieder bewerteten das Vorhaben dagegen ausdrücklich als Chance. Reinhold Schultheiß (Grüne) betonte, dass Wasserrückhalt gerade in einer trockenen Region wie Neustadt wichtig sei und eine vielfältigere Fruchtfolge auch den Böden und damit den Betrieben zugutekomme.

Manfred Dietlein (SPD) verwies auf die konkrete Lage am Beerbacher Weg: Von dort fließe Wasser bis nach Rösleinsdorf und sorge dort immer wieder für Probleme in Kellern. Bürgermeister Alexander Müller (CSU) bestätigte, dass die „braune Brühe“ in diesem Bereich vielen bekannt sein dürfte.

### Teilnahme bleibt freiwillig

Ob das Projekt erfolgreich wird, hängt nun vor allem davon ab, ob sich genügend Landwirte beteiligen. Herold stellte klar, dass die Prämien nicht in jedem Fall sämtliche Mehrkosten ausgleichen werden. Es sei also auf die Bereitschaft der Betriebe angewiesen, mitzumachen. Sollte sich auf der vorgesehenen Fläche kein Interesse ergeben, könne notfalls auch ein anderer Bereich geprüft werden.

Ein Treffen mit den betroffenen Flächenbewirtschaftern soll nun zeitnah stattfinden. Dort könnten auch noch Anpassungen am Modell besprochen werden. Wenn sich die Pilotphase bewährt, wäre ab Sommer 2027 eine Ausweitung denkbar.

Der Neustädter Stadtrat nahm das Projekt schließlich einstimmig zur Kenntnis und gab die vorgesehenen 6000 Euro für den Haushalt 2027 frei. Einig war man sich allerdings auch darin, dass wohl noch einige Überzeugungsarbeit nötig sein wird – denn die Teilnahme bleibt freiwillig.

**Kommentar der Redaktion:**
Die Idee klingt erst einmal unspektakulär: weniger Erosion, bessere Fruchtfolge, mehr Wasserrückhalt. Aber genau solche Maßnahmen entscheiden oft darüber, ob bei Starkregen ein Acker Wasser schluckt – oder ob die Brühe am Ende im nächsten Keller landet. Dass Neustadt hier an einem bekannten Problemort ansetzt, ist sinnvoll. Jetzt kommt es darauf an, die Landwirte wirklich mitzunehmen. Denn am Ende hilft kein noch so gutes Konzept auf dem Papier, wenn es draußen auf dem Feld nicht angenommen wird. Oder anders gesagt: Der Boden mag der Schwamm sein – aber ohne Mitmacher bleibt auch der trocken.

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# Wegen Hitlergruß vor Gericht

## Vier Zeugen und Videoaufnahme bringen nur teilweise Klarheit – beim zweiten Mal sah das Gericht die Grenze überschritten

**Neustadt/Berlin Windsheim** – War es nur eine abwehrende Geste oder doch ein strafbarer Hitlergruß? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Neustadt an der Aisch beschäftigt. Im Mittelpunkt stand ein Vorfall in der Franken-Therme Bad Windsheim aus dem Mai des vergangenen Jahres. Mehrere Zeugen und eine Videoaufnahme der Überwachungskamera sollten Licht ins Geschehen bringen – am Ende kam das Gericht zu einem klaren Ergebnis: Beim zweiten Armheben lag nach Auffassung von Richter und Staatsanwaltschaft eine Straftat vor.

Nach Angaben eines Zeugen, der den Vorfall später auch zur Anzeige brachte, hatte er im Foyer der Therme auf seine Frau gewartet, als ein Mann an der Kasse laut geworden sei. Schließlich sei dieser unvermittelt auf ihn zugegangen, habe ihn massiv beschimpft und sich später sogar provokant mit dem bekleideten Hinterteil zu ihm gedreht. Diese Szene war laut Gericht auch auf der Videoaufnahme aus dem Ausgangsbereich zu erkennen.

Der 50-jährige Zeuge sagte vor Gericht außerdem aus, dass der Angeklagte nicht nur einmal, sondern ein weiteres Mal den Hitlergruß gezeigt habe. Gerade das Video spielte in der Verhandlung eine wichtige Rolle. Richter Dr. Sebastian Grimm betonte, dass man nicht in die Köpfe der Beteiligten schauen könne – deshalb sei die Aufnahme als Beweismittel besonders wichtig gewesen.

Der 44-jährige Angeklagte, ein deutsch-türkischer Mann, wies den Vorwurf entschieden zurück. Er erklärte, er gehöre nicht zur rechtsextremen Szene und verwies dabei auch auf seinen Migrationshintergrund. Gemeinsam mit seiner Verteidigerin machte er geltend, dass es sich bei den Armbewegungen lediglich um Abwehrgesten gehandelt habe. Hintergrund sei ein Eifersuchtsstreit mit seiner Freundin gewesen, in den sich der Zeuge eingemischt habe. Auch die Freundin des Angeklagten bestätigte diese Darstellung und beschrieb ihn als temperamentvollen Menschen, der viel gestikuliere.

Auf den Videoaufnahmen war laut Gericht zu sehen, dass der Angeklagte den Arm insgesamt dreimal hob. Die Bewertung dieser Bewegungen stand im Zentrum der Verhandlung. Während die Verteidigung auf missverständliche Gesten plädierte, blieb der Zeuge bei seiner Darstellung: Der Mann sei in Rage gewesen und habe eindeutig den Hitlergruß gezeigt.

Im Prozess wurden außerdem ein Polizeibeamter und eine Mitarbeiterin der Therme als Zeugen gehört. Letztere konnte nur angeben, dass der Angeklagte wohl alkoholisiert gewesen sei. Auch die Verteidigung verwies auf die mögliche enthemmende Wirkung von Alkohol. Der Angeklagte selbst erklärte, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern.

Staatsanwalt Dennis Reizammer forderte eine Verurteilung zu 90 Tagessätzen wegen Beleidigung und der Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen. Nach seiner Einschätzung sei vor allem die zweite Armbewegung eindeutig strafbar gewesen. Richter Grimm folgte dieser Linie im Kern. Er hielt es für möglich, dass der Angeklagte nach einer ersten Bewegung vom Zeugen angesprochen wurde und dann mit einer zweiten Geste bewusst verdeutlichen wollte, wie ein Hitlergruß aussieht.

Das Gericht verurteilte den 44-Jährigen schließlich zu **60 Tagessätzen à 60 Euro**. Der Mann war bislang nicht vorbestraft und war auch zuvor nicht als Rechtsextremist in Erscheinung getreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Neustadt an der Aisch

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# Themenmarkt „regional, bio, fair“: Frühstück, Fairtrade und bunte Vielfalt auf dem Marktplatz

Regional einkaufen, fair genießen und gemeinsam gemütlich in den Tag starten: In Neustadt an der Aisch steht wieder der Themenmarkt „regional, bio, fair“ an. Nach dem großen Erfolg vor drei Jahren kehrt dabei auch die große Frühstückstafel auf den Marktplatz zurück. Wer Lust auf ein besonderes Wochenende mit Familie, Freunden und guten Produkten aus der Region hat, sollte sich diesen Termin vormerken.

Im Mittelpunkt steht diesmal nicht nur der Markt selbst, sondern auch ein Frühstücksangebot, das zum Verweilen einlädt. Angeboten werden verschiedene Varianten – von herzhaft bis klassisch fränkisch. So gibt es bei Variante A drei verschiedene Käsesorten vom Demeterhof Mondel, Frischkäse, zwei Scheiben Brot, ein Brötchen, zwei Aufstriche nach Wahl sowie Obst- und Gemüsedekoration für 12 Euro. Variante B bietet zusätzlich zwei Sorten Wurst vom Demeterhof Mondel und kostet 15 Euro. Wer es kleiner mag, kann mit Variante C für 6 Euro ein Brötchen mit zwei Aufstrichen sowie Obst- und Gemüsedeko wählen. Für Freunde des traditionellen Frühstücks gibt es mit Variante D eine Brezel, ein Paar Weißwürste vom Demeterhof Mondel und süßen Senf für 8 Euro.

Wer mitfrühstücken möchte, sollte seinen Wunsch bis spätestens 22. Juni anmelden. Möglich ist das per E-Mail an stadtmarketing@neustadt-aisch.de, telefonisch unter 09161 666-54 oder online über das Anmeldeformular der Stadt. Auch Tischreservierungen für Biergarnituren werden angenommen.

Neben dem Frühstück erwartet die Besucherinnen und Besucher ein abwechslungsreiches Begleitprogramm. Mit dabei sind die Grundschule Neues Schloss mit ihrer Mittagsbetreuung, der Weltladen sowie die Stadt Neustadt an der Aisch mit eigenen Ständen. Die Fairtrade-Gemeinde Markt Erlbach informiert über faire Mangoprodukte, und Herr Priestley bringt seine bunten Stauden mit auf den Markt.

Auch nachhaltiges Handeln spielt an diesem Tag eine wichtige Rolle: Alte Handys – mit oder ohne Akku – können vor Ort abgegeben werden. Der AK Fairtrade/Nachhaltigkeit des Friedrich-Alexander-Gymnasiums sammelt diese im Rahmen der „HandyAktion Bayern“, einer Initiative von Mission EineWelt und dem EineWelt Netzwerk Bayern. Eventuell noch vorhandene persönliche Daten auf den Geräten werden sicher gelöscht. Der Erlös aus dem Recycling fließt in Bildungsprojekte in Liberia, El Salvador und Bayern.

In der Ehrenhalle des Rathauses informiert die Fairtrade-Schule des Friedrich-Alexander-Gymnasiums über ihre Aktionen. Außerdem ist dort die Wanderausstellung „Held:in des fairen Handels“ zu sehen. Die offizielle Eröffnung mit Grußworten ist für 10 Uhr geplant. Für den musikalischen Auftakt sorgen die Kinder der Chor-AG und der Ukulele-AG der Grundschule Neues Schloss.

Ein besonderer Anlass kommt in diesem Jahr noch hinzu: Neustadt an der Aisch feiert die Erneuerung seines Titels als Fairtrade-Stadt. Damit wird das Engagement vieler Vereine, Einzelhändler und Gastronomen gewürdigt, die die Kampagne seit Jahren unterstützen. Wer selbst aktiv werden möchte, kann sich an Anne Junhom bei der Stadt Neustadt an der Aisch wenden: anne.junhom@neustadt-aisch.de, Telefon 09161 666-54.

Ein Markt also, der nicht nur satt macht, sondern auch zeigt, wie regional, nachhaltig und fair ganz praktisch vor Ort gelebt werden kann. Oder anders gesagt: Frühstücken mit gutem Gewissen schmeckt gleich doppelt so gut.

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