Neues aus Neustadt:

Online-Termine im Landratsamt gestört – diese Stellen betroffen

+ Online-Termine im Landratsamt vorerst nicht verfügbar

* Sicherheitsvorfall beim Reservierungsdienst löst Datenprüfung aus
* Kfz-Zulassung weiter ohne Termin mit möglicher Wartezeit

**Online-Terminvergabe im Landratsamt vorerst gestört: Diese Bereiche sind betroffen**

Wer in den kommenden Tagen einen Termin im Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim buchen möchte, muss sich auf Einschränkungen einstellen. Die Online-Anmeldung für mehrere Fachbereiche ist aktuell nicht verfügbar. Betroffen sind unter anderem die Kfz-Zulassungsstellen in Neustadt a.d.Aisch und Bad Windsheim.

### Welche Bereiche derzeit nicht online erreichbar sind

Nach Angaben des Landratsamts funktioniert die Online-Terminanmeldung momentan nicht für mehrere Stellen. Dazu gehören:

– die Kfz-Zulassungsstellen in Neustadt a.d.Aisch und Bad Windsheim
– die Führerscheinstelle
– das Sozialamt im Bereich Asyl
– das Ausländeramt
– Teile des Gesundheitsamts, darunter die Schwangerschaftsberatung und Workshops für Schulen

Für Menschen aus der Region kann das je nach Anliegen bedeuten, dass Termine vorerst nicht wie gewohnt online gebucht werden können.

### Hintergrund: Vorfall beim Dienstleister

Ausgelöst wurde die Störung durch einen Informationssicherheitsvorfall beim technischen Dienstleister des eingesetzten Online-Reservierungsdienstes. Das Landratsamt teilt mit, dass derzeit geprüft werde, ob Daten kompromittiert wurden. Gleichzeitig habe man eigene Maßnahmen eingeleitet, wie sie in solchen Fällen üblich seien.

Welche Daten konkret betroffen sein könnten, ist nach den bisherigen Angaben noch offen.

### Was Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen sollten

Für die Kfz-Zulassungsstellen gibt es weiterhin eine Ausweichmöglichkeit: Sie können auch ohne Termin aufgesucht werden. Allerdings kann es dann zu längeren Wartezeiten kommen.

Nach derzeitiger Einschätzung des Landratsamts sollen Online-Terminanfragen ab Mittwoch, 2. September 2026, wieder möglich sein. Bis dahin empfiehlt sich für alle Betroffenen, die aktuelle Lage vor einem Besuch nochmals zu prüfen.

**Quelle:** Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

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