12. Oktober 2026

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Neustadt an der Aisch

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**Regionalbudget 2027: In der NeuStadt-und-Land-Region können wieder Kleinprojekte gefördert werden**

In der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land startet die nächste Runde für das Regionalbudget 2027. Für Orte und Initiativen aus der Region rund um Neustadt an der Aisch, Emskirchen und die weiteren Mitgliedsgemeinden gibt es damit wieder Geld für kleinere Vorhaben, die das Leben vor Ort verbessern können.

Bis zu 75.000 Euro stehen nach Angaben der Stadt Neustadt an der Aisch für das Förderprogramm bereit. Wer eine Idee hat, sollte sich allerdings an Fristen, Förderregeln und Zuständigkeiten halten.

### Wer sich bewerben kann

Antragsberechtigt sind laut der veröffentlichten Information unter anderem Vereine, Stiftungen, Kommunen, Privatpersonen, Kirchen und Unternehmen. Wichtig ist, dass das Vorhaben in der Region umgesetzt wird und den Zielen der Allianz entspricht.

Zu den geförderten Bereichen zählen demnach etwa Ortsbild, Nachhaltigkeit, Kultur, Brauchtum, Klimaschutz und bürgerschaftliches Engagement. Gefördert werden nur Kleinprojekte, die noch nicht begonnen wurden und der Allgemeinheit zugutekommen.

### So hoch kann die Förderung ausfallen

Das Regionalbudget übernimmt laut den Angaben bis zu 80 Prozent der Kosten. Pro Projekt sind maximal 10.000 Euro möglich. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro brutto nicht überschreiten. Außerdem ist ein Mindestzuschuss von 500 Euro vorgesehen.

Für viele kleinere Vorhaben kann das interessant sein, etwa für Treffpunkte, kulturelle Angebote oder Projekte mit Bezug zu Natur und Umwelt. Welche Vorhaben konkret umgesetzt werden, hängt aber von der Förderfähigkeit und der Auswahl durch das zuständige Gremium ab.

### Diese Orte gehören zur Förderregion

Mitmachen können Menschen und Gruppen aus den Mitgliedskommunen Baudenbach, Diespeck, Dietersheim, Gutenstetten, Ipsheim, Münchsteinach und Neustadt an der Aisch.

Damit ist das Förderprogramm vor allem für alle relevant, die in diesen Gemeinden ein Projekt anstoßen wollen, das sonst vielleicht an der Finanzierung scheitern würde.

### Fristen und Verfahren

Anträge können nach Angaben der Stadt ab dem 5. Oktober 2026 eingereicht werden. Letzter Termin ist der 20. November 2026. Zuständig ist die Verwaltungsgemeinschaft Diespeck.

Nach der Auswahl muss das geförderte Projekt bis zum 20. September 2027 umgesetzt sein. Vor der Antragstellung empfiehlt die Allianz, Kontakt mit der Allianzmanagerin aufzunehmen. So lässt sich früh klären, ob eine Idee grundsätzlich förderfähig ist.

Hilfreich für die Bewerbung sind außerdem eine gute Projektbeschreibung sowie ergänzende Unterlagen wie Fotos oder Skizzen.

### Warum das Thema für die Region wichtig ist

Solche Förderrunden können in kleinen Gemeinden und Ortsteilen einen spürbaren Unterschied machen. Gerade Vorhaben, die für größere Programme zu klein sind, bekommen hier eine Chance. Für Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger kann das Regionalbudget deshalb ein praktisches Instrument sein, um Ideen tatsächlich umzusetzen.

Wer sich beteiligen möchte, sollte die Fristen im Blick behalten und das Projekt rechtzeitig vorbereiten.

**Quelle:** Stadt Neustadt an der Aisch / Neustadt an der Aisch – Aktuelles, https://www.neustadt-aisch.de/aktuelles

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Markt Erlbach

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**Kommunale Wärmeplanung: VGem lädt in Markt Erlbach zur Infoveranstaltung ein**

Wie heizen die Menschen in der Region künftig? Diese Frage steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Informationsveranstaltung der VGem Hagenbüchach-Wilhelmsdorf in Markt Erlbach. Dort sollen am 22. Oktober 2026 erste Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt werden.

Für viele Haushalte und Ortsteile ist das ein wichtiges Thema, denn die Wärmeplanung soll Orientierung für die künftige Energieversorgung geben. Im Anschluss an den Termin werden die Unterlagen für 30 Tage öffentlich ausgelegt.

### Vorstellung von Eignungsgebieten und ersten Vorschlägen

Nach Angaben der Verwaltungsgemeinschaft geht es bei der Veranstaltung um die kommunale Wärmeplanung selbst sowie um die Vorstellung von Eignungsgebieten und ersten Maßnahmenvorschlägen. Die Pläne sollen zeigen, wo sich welche Formen der Wärmeversorgung besonders gut eignen könnten.

Die öffentliche Veranstaltung findet am Donnerstag, 22. Oktober 2026, um 18 Uhr in der Rangauhalle, Zennhäuser Weg 6, in 91459 Markt Erlbach statt.

### Was die Wärmeplanung für die Region bedeutet

Die kommunale Wärmeplanung ist Teil der Energie- und Klimaplanung vor Ort. Sie soll dabei helfen, die Wärmeversorgung langfristig zu ordnen und die Weichen für mögliche Entwicklungen in den einzelnen Ortsteilen zu stellen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, aber auch für Mieterinnen und Mieter, kann das Thema relevant sein, weil daraus Hinweise für spätere Entscheidungen rund ums Heizen entstehen können. Konkrete Pflichten oder Änderungen ergeben sich durch die Veranstaltung selbst allerdings noch nicht. Zunächst geht es um Information und Beteiligung.

### Unterlagen werden im Anschluss ausgelegt

Wichtig für interessierte Bürgerinnen und Bürger: Nach der Veranstaltung sollen die Ergebnisse 30 Tage lang ausgelegt werden. Wer sich also nicht direkt vor Ort informieren kann, bekommt danach noch die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen.

Gerade in den Gemeinden der VGem Hagenbüchach-Wilhelmsdorf ist das Thema nicht nur eine technische Fachfrage, sondern berührt auch die weitere Entwicklung der Ortsteile. Deshalb dürfte der Termin auch für Menschen aus der NaAZA-Region interessant sein, die sich mit ihrer künftigen Wärmeversorgung beschäftigen.

**Quelle:** VGem Hagenbüchach-Wilhelmsdorf

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**Einschränkungen bei der Anlieferung in Dettendorf am 22. und 23. Oktober**

Wer an diesen beiden Tagen Abfälle zur Energie- und Verwertungsanlage in Dettendorf bringen will, sollte mehr Zeit einplanen. Das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim kündigt wegen Reparaturarbeiten an der Fahrzeugwaage Einschränkungen im Betrieb an. Betroffen sind Donnerstag, 22. Oktober, und Freitag, 23. Oktober 2026.

### Reparatur an der Fahrzeugwaage

Nach Angaben des Landratsamts laufen im Altbereich der Anlage in Dettendorf Arbeiten an der Fahrzeugwaage. Deshalb ist dort an den beiden genannten Tagen nur ein eingeschränkter Betrieb möglich. Das kann nach Angaben der Kreisverwaltung zu Verzögerungen bei der Anlieferung führen.

Für Kundinnen und Kunden der Abfallwirtschaft bedeutet das vor allem: Wer seine Fahrt nach Dettendorf plant, sollte mögliche Wartezeiten einkalkulieren und die Anlieferung wenn möglich zeitlich flexibel organisieren.

### Hinweise für Anliefernde

Die Abfallwirtschaft des Landkreises bittet darum, die Situation bei der eigenen Planung zu berücksichtigen. Konkrete Ausweichregelungen oder weitere Einschränkungen nennt das Landratsamt in der Mitteilung nicht.

Wer die Anlage in diesem Zeitraum nutzen möchte, sollte sich vor der Fahrt noch einmal über die aktuellen Hinweise des Landkreises informieren.

**Quelle:** Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, aktuelle Mitteilung auf kreis-nea.de

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