16. September 2026

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**Altes Speiseöl richtig entsorgen: Landkreis nimmt Reste kostenlos an**

Im Haushalt bleibt oft mehr übrig, als man denkt: Frittierfett, altes Bratöl oder das Öl aus eingelegten Lebensmitteln. Im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim gibt es dafür eine einfache Entsorgungsmöglichkeit – und die ist wichtig für Umwelt, Kanalnetz und Recycling.

Der Landkreis weist darauf hin, dass Speiseöle und Speisefette nicht in Ausguss oder Toilette gehören. Stattdessen können sie an den Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Wer im Alltag Reste richtig trennt, schützt damit nicht nur die eigenen Leitungen, sondern auch das öffentliche Kanalsystem.

### Warum Öl nicht ins Abwasser gehört

Öle und Fette können sich in Rohrleitungen ablagern. Mit der Zeit kann das zu Verstopfungen oder Schäden in Hausanschlüssen und Kanalnetzen führen. Der Landkreis macht deshalb darauf aufmerksam, dass selbst kleine Mengen auf Dauer Probleme verursachen können.

Auch für die Abwasserbehandlung ist falsch entsorgtes Fett ungünstig. Was im Waschbecken verschwindet, landet nicht einfach „weg“, sondern muss in der Kanalisation und später in Anlagen wieder herausgefiltert werden.

### So werden Speiseöle und Fette im Landkreis gesammelt

Nach Angaben des Landratsamts werden Speiseöle und Speisefette an den Wertstoffhöfen kostenfrei angenommen. Für flüssige Öle empfiehlt sich eine Flasche oder ein Marmeladenglas als Sammelbehälter. Feste Fette sollten so gesammelt werden, dass sie sich später leicht aus dem Behälter lösen lassen.

Die gesammelten Mengen werden anschließend von einem regionalen Verwerter aufbereitet. Aus den Resten entsteht laut Landkreis unter anderem Rohstoff für Biodiesel sowie für die Erzeugung von Strom und Wärme.

### Was in die Tonne darf – und was nicht

Kleine Mengen Öl, die sich mit Küchenpapier aufnehmen lassen, können laut Landkreis auch über den Biomüll entsorgt werden. Dazu zählen etwa Reste aus einer Pfanne. Der Biomüll aus dem Landkreis wird in der Energie- und Verwertungsanlage in Dettendorf stofflich verwertet. Die dort entstehende Abwärme wird für den eigenen Betrieb und eine benachbarte Gärtnerei genutzt, der erzeugte Strom wird eingespeist.

Nicht in die Sammelbehälter am Wertstoffhof gehören dagegen Speisereste, Mayonnaise, Dressings oder Soßen. Auch die Behälter, in denen Öl oder Fett transportiert wurde, müssen separat entsorgt werden.

### Sonderfall: Motor- und Schmieröle

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Speiseölen und anderen Ölarten. Motoröle oder Schmieröle zählen nicht zu den Küchenabfällen und müssen über die Problemmüllsammlung abgegeben werden.

Für die Menschen in der Region ist die richtige Entsorgung vor allem deshalb relevant, weil sie einfach umzusetzen ist und zugleich einen direkten Beitrag zum Umweltschutz leisten kann. Wer seine Küchenreste korrekt trennt, hilft mit, Schäden an Leitungen zu vermeiden und Wertstoffe sinnvoll zu nutzen.

**Quelle:** Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim / Kreis NEA

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Neustadt an der Aisch

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**Zwei Männer in Neustadt a.d. Aisch sollen Rechnung in Gaststätte nicht bezahlt haben**

In einer Gaststätte in der Wilhelmstraße in Neustadt an der Aisch hat es am Dienstagabend einen Vorfall gegeben, der nun ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Nach Angaben der Polizei konnten zwei Männer ihre bestellten Speisen und Getränke später nicht bezahlen.

Betroffen sind ein 61-jähriger und ein 59-jähriger deutscher Mann. Der Vorfall ereignete sich am 15. September 2026 gegen 20.30 Uhr.

### Essen und Getränke im Wert von 52 Euro bestellt

Nach den vorliegenden Informationen konsumierten die beiden Männer Speisen und Getränke in der Gaststätte. Die Rechnung belief sich auf 52 Euro. Als es an die Bezahlung ging, hatten beide offenbar nicht genügend Geld dabei.

Die Polizei wertete den Fall als sogenannten Zechbetrug. Gegen beide Männer wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

### Nach der Sachbearbeitung wieder entlassen

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften die beiden Männer wieder nach Hause gehen. Weitere Angaben zu dem Vorfall liegen bislang nicht vor.

**Quelle:** Polizei

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Neuhof an der Zenn

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**Bürgerbus in Neuhof an der Zenn vorerst außer Betrieb**

Wer in Neuhof an der Zenn regelmäßig den Bürgerbus nutzt, muss sich vorerst auf Änderungen einstellen: Das Fahrzeug ist nach Angaben der Gemeinde wegen eines technischen Defekts bis auf Weiteres nicht einsatzbereit. Für Fahrgäste aus dem Ort und den umliegenden Gemeinden bedeutet das erst einmal eine ungewisse Pause im Mobilitätsangebot.

### Gemeinde informiert über Ausfall

Die Gemeindeverwaltung in Neuhof an der Zenn hat mitgeteilt, dass der Bürgerbus derzeit nicht fahren kann. Als Grund nennt das Rathaus einen technischen Defekt. Wann der Bus wieder eingesetzt werden kann, ist nach der vorliegenden Information noch offen.

### Was das für Fahrgäste bedeutet

Der Bürgerbus ist für viele Menschen eine wichtige Ergänzung zum regulären ÖPNV, vor allem dort, wo Verbindungen dünn sind oder Wege zum Arzt, zum Einkaufen oder zu Terminen ohne Auto schwierig werden. Gerade für ältere Menschen oder Personen ohne eigenen Pkw kann ein Ausfall spürbare Folgen haben.

Welche Ersatzlösung es aktuell gibt, geht aus der Mitteilung des Rathauses nicht hervor. Wer den Bürgerbus sonst regelmäßig nutzt, sollte sich deshalb vor einer Fahrt direkt bei der Gemeinde nach dem Stand informieren.

### Wie es weitergeht

Sobald der technische Defekt behoben ist, kann der Bürgerbus nach Angaben der Gemeinde wieder in Betrieb gehen. Ein genauer Zeitpunkt wurde bislang nicht genannt.

**Quelle:** Gemeinde Neuhof an der Zenn (rathaus-service/aktuelles/174/buergerbus)

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Neustadt an der Aisch

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**Kostenlose Gründersprechstunde im Landratsamt: Hilfe für Ideen, Start-ups und Nachfolgen im Landkreis**

Wer im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim ein Unternehmen gründen will oder mit dem eigenen Betrieb noch am Anfang steht, kann sich bald kostenlos beraten lassen. Die Wirtschaftsförderung lädt für Dienstag, 6. Oktober 2026, zu einer Sprechstunde ins Landratsamt Neustadt an der Aisch ein. Das Angebot richtet sich auch an Menschen aus Diespeck und der Umgebung, die eine Geschäftsidee haben und bei Planung, Finanzierung oder Organisation Unterstützung suchen.

## Beratung in Einzelgesprächen

Die Sprechstunde ist für den Zeitraum von 14 bis 17 Uhr angesetzt. Nach Angaben der Wirtschaftsförderung finden die Gespräche vertraulich und als Einzeltermine statt. Wer teilnimmt, kann dabei verschiedene Themen ansprechen – von der ersten Businessplanung über Finanzierungsfragen bis hin zu Vertrieb und Organisation.

Eingeladen sind nicht nur klassische Gründerinnen und Gründer. Auch junge Unternehmen, Personen mit laufender Geschäftsentwicklung sowie Menschen, die über eine Unternehmensnachfolge nachdenken, können das Angebot nutzen.

## AktivSenioren bringen Praxiserfahrung ein

Die Beratung erfolgt zusammen mit den AktivSenioren Bayern e.V. Dahinter steht ein Netzwerk ehrenamtlicher Unternehmerinnen und Unternehmer sowie früherer Führungskräfte, die ihre praktische Erfahrung weitergeben. Die Wirtschaftsförderung beschreibt das Angebot als unabhängig, vertraulich und kostenfrei.

Für die Region kann das besonders interessant sein, weil der Landkreis viele kleinere Betriebe, Handwerksunternehmen und Dienstleister hat, die bei Gründung oder Übergabe oft auf kurze Wege und alltagsnahe Unterstützung angewiesen sind. Gerade in ländlich geprägten Gemeinden wie Diespeck spielt es für neue Ideen und die Sicherung bestehender Betriebe eine wichtige Rolle, dass solche Beratungen vor Ort erreichbar sind.

## Anmeldung bis 5. Oktober nötig

Wer an der Sprechstunde teilnehmen möchte, muss sich bis Montag, 5. Oktober 2026, per E-Mail an wirtschaft@kreis-nea.de anmelden. Danach vergibt die Wirtschaftsförderung einen persönlichen Termin.

## Landkreis sucht weitere Ehrenamtliche

Neben dem Beratungsangebot wirbt die Wirtschaftsförderung auch um neue Aktivseniorinnen und Aktivsenioren. Gesucht werden Menschen, die ihren Ruhestand aktiv gestalten und sich mit ihrer Berufserfahrung für den Landkreis engagieren möchten.

**Quelle:** Gemeinde Diespeck, Wirtschaftsförderung des Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

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Emskirchen

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**Vollsperrung an der Bahnhofstraße in Emskirchen: Kreuzung Waldstraße/Bertholdtstraße eine Woche dicht**

In Emskirchen müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer ab Mitte September 2026 auf Einschränkungen einstellen. Wegen Asphaltierungsarbeiten wird der Bereich an der Bahnhofstraße zeitweise voll gesperrt.

Die Gemeinde Emskirchen kündigt für den Zeitraum vom **14. bis 21. September 2026** eine **Vollsperrung des Kreuzungsbereichs Waldstraße/Bertholdtstraße** an. Hintergrund sind Arbeiten an der Asphaltdecke in der Bahnhofstraße.

### Umleitung über B 8 und Höllgasse/Kirchberg

Der Verkehr soll in dieser Zeit über die **Bundesstraße 8** sowie über **Höllgasse und Kirchberg** umgeleitet werden. Welche Fahrtrichtung im Detail betroffen ist, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Klar ist aber: Der Abschnitt wird für den Durchgangsverkehr nicht befahrbar sein.

Für Anwohnerinnen, Anwohner und Kundschaft gibt es immerhin eine wichtige Information: **Die Geschäfte in der Bahnhofstraße und auch die Tankstelle bleiben erreichbar.** Wer dort hinmöchte, sollte die örtliche Beschilderung und mögliche Zufahrtsregelungen vor Ort beachten.

### Was die Sperrung für Emskirchen bedeutet

Solche Bauarbeiten sind für den Straßenverkehr meist mit Umwegen und längeren Fahrzeiten verbunden. Gerade in einem innerörtlichen Bereich wie rund um Bahnhofstraße, Waldstraße und Bertholdtstraße kann das spürbare Auswirkungen auf den täglichen Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Tanken haben.

Wer in diesem Zeitraum in Emskirchen unterwegs ist, sollte die Sperrung bei der Routenplanung einrechnen und etwas mehr Zeit einplanen.

**Quelle:** Gemeinde Emskirchen

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Neustadt an der Aisch

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**KATZE-Basar in Neustadt: Herbst- und Winterware für Kinder wird wieder angenommen und verkauft**

In Neustadt an der Aisch startet Ende August 2026 wieder der bekannte Kinderbasar von KATZE e.V. Für Familien aus der Region ist das eine Gelegenheit, gut erhaltene Kleidung und Ausstattung günstig zu kaufen oder weiterzugeben. Die Aktion läuft über mehrere Wochen in der Loscher-Festhalle.

## Verkauf und Annahme ab Ende August

Wie KATZE e.V. ankündigt, beginnt die Herbst-/Winteraktion am 31. August 2026. Der Basar findet bis zum 24. September 2026 in der Loscher-Festhalle in Neustadt an der Aisch statt, genauer bei den Sommerkellern 3a.

An Wochentagen ist die Annahme und der Verkauf jeweils von 8.30 bis 11 Uhr sowie von 15 bis 17.30 Uhr möglich. Samstags gibt es nur Verkauf, und zwar von 9 bis 12 Uhr.

## Was angenommen wird – und was nicht

Der Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen Kinderbasar handelt. Deshalb nimmt KATZE e.V. keine Erwachsenenkleidung an, auch nicht in kleineren Größen wie S, M oder L. Auch Kleidung mit entfernten Etiketten wird nach Angaben des Vereins nicht akzeptiert, wenn sie nicht für Kinder gedacht ist.

Für größere Stücke gibt es eine besondere Regel: Ohne Verkaufsliste können bis zu zehn sperrige Artikel abgegeben werden, etwa Kinderwagen, Fahrräder oder andere Ausstattungsgegenstände. Autositze sind dabei ausgeschlossen. Für eine Sperrgutliste fällt eine Gebühr von 2 Euro an.

Bei Spielwaren gilt ebenfalls eine Begrenzung: Pro Liste sind maximal zehn Artikel vorgesehen. Der Verein bittet darum, die Listen vor allem für Kinderkleidung zu nutzen.

## Praktische Hinweise für Familien

Der Basar richtet sich an alle, die Kinderbekleidung und Zubehör gebraucht kaufen oder abgeben möchten. Gerade für Familien aus Neustadt an der Aisch und dem Umland kann das eine Entlastung sein, wenn für die kommende Herbst- und Wintersaison wieder passende Kleidung, Schuhe oder Ausstattung gebraucht werden.

KATZE e.V. veröffentlicht zur Aktion außerdem ein Plakat als PDF mit weiteren Details. Veranstalter ist der Verein KATZE e.V. mit Sitz in Neustadt an der Aisch.

**Quelle:** KATZE e.V., Plakat und Veranstaltungsangaben auf freizeit.neustadt-aisch.de

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Diespeck

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**Open Stage im Begegnungshaus in Diespeck: Musikabend lädt zum Mitmachen ein**

In Diespeck steht Mitte September ein offener Bühnenabend im Begegnungshaus an. Wer gern Musik hört, andere auftreten sieht oder selbst etwas zeigen möchte, hat dort die Gelegenheit dazu.

Am Freitag, 18. September, öffnet das Begegnungshaus in der Sandstraße 3 für eine Open Stage. Der Einlass beginnt um 18.30 Uhr, los geht der Abend um 19 Uhr. Gedacht ist die Veranstaltung für Menschen, die als Publikum kommen möchten, ebenso wie für Künstlerinnen und Künstler, die sich mit einem Auftritt beteiligen wollen.

### Offene Bühne für verschiedene Talente

Bei einer Open Stage gibt es kein festes Bühnenprogramm im klassischen Sinn. Stattdessen steht der Abend für unterschiedliche Beiträge offen. Das kann Musik sein, aber auch andere kreative Darbietungen sind möglich, sofern sie in das Format passen.

Für Besucherinnen und Besucher bedeutet das meist: ein abwechslungsreicher Abend mit unterschiedlichen Auftritten und einer eher lockeren Atmosphäre. Gerade für lokale Talente kann so ein Format eine gute Möglichkeit sein, vor Publikum aufzutreten.

### Treffpunkt im Begegnungshaus

Veranstaltungsort ist das Begegnungshaus in der Sandstraße 3 in Diespeck. Solche Orte werden häufig für Treffen, Kultur und gemeinsame Aktionen genutzt. Für die Gemeinde ist das Format auch deshalb interessant, weil es niedrigschwellig angelegt ist: Wer vorbeikommen möchte, kann den Abend einfach als Gast genießen.

### Was Interessierte wissen sollten

Nach den vorliegenden Angaben beginnt der Einlass um 18.30 Uhr, der Start ist für 19 Uhr vorgesehen. Weitere organisatorische Details sind im Eingabetext nicht genannt.

Wer sich für den Abend interessiert, sollte den Termin vormerken. Für Diespeck ist die Open Stage ein Angebot, das Kultur und Gemeinschaft vor Ort verbindet.

**Quelle:** Angaben im Eingabetext / Veranstaltungsankündigung Diespeck

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Wilhelmsdorf

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**Dietersheim: 15-Jähriger mit E-Scooter ohne Versicherung gestoppt**

In Dietersheim hat die Polizei am Samstagabend einen Jugendlichen auf einem E-Scooter kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Für den 15-Jährigen hat das nun ein Ermittlungsverfahren zur Folge.

### Kontrolle in der Neustädter Straße

Wie die Polizei mitteilt, fiel der E-Scooter-Fahrer am 13. September 2026 gegen 20 Uhr in der Neustädter Straße 54 auf. Bei der Kontrolle habe der Jugendliche eingeräumt, dass für den Roller keine Versicherung bestehe. Außerdem sei kein Versicherungskennzeichen angebracht gewesen.

Die Beamten der Polizeiinspektion Neustadt an der Aisch untersagten daraufhin die Weiterfahrt. Auch die Erziehungsberechtigten wurden informiert.

### Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Gegen den 15-jährigen Deutschen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Das Gesetz schreibt unter anderem für E-Scooter einen gültigen Versicherungsschutz vor.

Gerade für Jugendliche und Eltern in der Region ist das ein wichtiger Hinweis: E-Scooter dürfen im Straßenverkehr nur mit passender Versicherung genutzt werden. Wer ohne gültigen Nachweis unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Verfahren, sondern auch, dass die Fahrt sofort endet.

**Quelle:** Polizeiinspektion Neustadt an der Aisch

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