# Messerangriff in Neustadt: Streit in Gaststätte endet vor Gericht
Neustadt – Ein gemütlicher Abend in der Gaststätte des Bruders hätte es werden sollen, doch für einen 56-jährigen Gastronomen aus Fürth entwickelte sich der Besuch zu einem lebensgefährlichen Albtraum. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth muss sich nun ein 38-Jähriger wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Fall zeigt einmal mehr, wie schnell aus einem Streit in geselliger Runde blanke Gewalt werden kann.
Am 3. November 2025 hatte der 56-Jährige gemeinsam mit seiner Frau den Ruhetag in dem Restaurant seines Bruders in Neustadt verbracht. Bei Kaffee und später beim Abendessen saßen die beiden Ehepaare zunächst zusammen. Doch die Stimmung war offenbar von Beginn an angespannt. Ein weiterer Gast hielt sich laut Zeugenaussagen meist am Spielautomaten auf, trank Bier und schimpfte immer wieder lautstark.
„Hast du was? Warum schaust du mich so an?“ – solche Sätze soll der Mann dem 56-Jährigen im Laufe des Abends immer wieder zugerufen haben. Als die Familie auf dem Handy Fotos anschaute, deutete der Gast das nach Angaben der Zeugin offenbar falsch. Er habe geglaubt, er werde gefilmt, so ihre Aussage vor der 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Bader.
Die Situation eskalierte schließlich vor der Gaststätte. Nach einer Raucherpause sei der Angeklagte plötzlich von draußen hereingekommen und direkt auf den Gastronomen losgegangen, schilderte die Ehefrau des Opfers. Zunächst habe er dem 56-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen, danach ein Messer aus der Jackentasche gezogen und in Richtung des Bauches gestochen. „Pass auf, der hat ein Messer!“, habe sie ihrem Mann zugerufen.
Diese Warnung könnte dem Opfer das Leben gerettet haben. Der 56-Jährige griff demnach nach dem Handgelenk des Angreifers, fixierte es und brachte ihn gemeinsam mit seinem Bruder zu Boden. Erst nach mehreren Minuten gelang es den beiden, dem Mann das Messer zu entreißen. Schließlich ließ der Angeklagte die Waffe los, die Ehefrau des Geschädigten schubste sie mit dem Fuß in eine Zimmerecke. Der Gastronom kam mit einer Schwellung an der Schläfe und einer Schnittwunde am Finger davon.
Vor Gericht ließ der 38-Jährige über seine Verteidigung mitteilen, dass er die Tat zutiefst bedaure. Seine Anwältin Sandra Rothschild erklärte, ihr Mandant sei stark alkoholisiert gewesen; ohne seinen Alkoholmissbrauch wäre es nie so weit gekommen. Der Angeklagte selbst gab an, am Tattag etwa 15 Halbe Bier getrunken zu haben, begonnen habe er mittags und ohne Frühstück.
Nach seiner Darstellung sei die Aggression in der Gaststätte vom 56-Jährigen ausgegangen. Er habe sich bedrängt gefühlt und vermutet, der andere Gast wolle ihn angreifen. Auch den Verlust von Geld am Spielautomaten habe er dem Opfer zugeschrieben. An die Tat selbst könne er sich wegen einer Art Erinnerungslücke nicht mehr genau erinnern.
Trotz dieser Angaben deuteten mehrere Aussagen auf ein deutliches Alkoholproblem hin. Ein Polizist berichtete, der Angeklagte sei nach der Festnahme trotz gemessener 2,5 Promille „relativ ruhig“ gewesen. Auch das Opfer und seine Familie sagten aus, der Mann habe zwar unruhig gewirkt, aber nicht geschwankt oder gelallt.
Ob der 38-Jährige zusätzlich in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden soll, ist ebenfalls Thema des Verfahrens. Richter Markus Bader gab ihm dazu am Ende des ersten Verhandlungstags einen deutlichen Hinweis: Er solle sich gut überlegen, ob er daran nicht doch Interesse habe.
Am nächsten Verhandlungstag soll ein psychologischer Gutachter den Zustand des Angeklagten beurteilen. Für alle Beteiligten bleibt zu hoffen, dass aus diesem Fall vor allem eines hängen bleibt: Ein Bier zu viel kann schon schiefgehen – ein Messer in der Hand macht es dann endgültig gefährlich.